Kostenübernahme für Austausch Buntbartschloß gegen Profilzylinder durch Vermieter
Hätte ein Mieter Anspruch auf Kostenübernahme für den Austausch eines Buntbartschlosses an der Haustür gegen ein Einsteckschloß für Profilzylinder samt Sicherheitsbeschlägen, auch vor dem Hintergrund, daß der Vermieter ohne Benachrichtigung des Mieters und in dessen Abwesenheit die Wohnung betreten hätte? Irgendwie erscheinen mir Buntbartschlösser nicht mehr zeitgemäß.
Den Profilzylinder sollte aus naheliegenden Gründen der Mieter selbst besorgen.
Wie sähe es mit der Haftung im Falle von Einbruch/Vandalismus aus, wenn das Schloß nicht ausgetauscht wird?
3 Antworten
Den Schließzylinder der Wohnungstür kann ein Mieter jeder Zeit selbst austauschen. Auch der Haustür wenn er das gesamte Haus gemietet hat. Bei Auszug sind die Originalzylinder wieder einzubauen.
Anspruch auf Kostenübernahme durch den Vermieter besteht nicht.
Das ist einzig und allein Sache des Mieters ! Die Versicherungen , verlangen meines Wissens nach , Sicherheitsschlosser !
wir haben selbst ausgetauscht und werden bei auszug das alte schloss wieder einbauen. und wir sind uns zu 100% sicher das der vermieter keinen schlüssel hat.