Kostenübernahme für Austausch Buntbartschloß gegen Profilzylinder durch Vermieter

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Den Schließzylinder der Wohnungstür kann ein Mieter jeder Zeit selbst austauschen. Auch der Haustür wenn er das gesamte Haus gemietet hat. Bei Auszug sind die Originalzylinder wieder einzubauen.

Anspruch auf Kostenübernahme durch den Vermieter besteht nicht.

Das ist einzig und allein Sache des Mieters ! Die Versicherungen , verlangen meines Wissens nach , Sicherheitsschlosser !

wir haben selbst ausgetauscht und werden bei auszug das alte schloss wieder einbauen. und wir sind uns zu 100% sicher das der vermieter keinen schlüssel hat.