Kostenfallen beim Hausbau?
Habe gestern erfahren, dass man für eine Garage in der man eine Wasserleitung bzw. Wasserhahn installiert für die ganze Fläche Gebühren zahlen muss. Wasser und Abwasser ist das oder?
Legt man nur einen Schlauch vom Haus zur Garage wird die Fläche nicht angerechnet. Eigentlich ein Dummfug, aber was soll man machen.
Kennt ihr noch mehr solche Kostenfallen?
3 Antworten
Was soll das ? Wer hat Dir so nen Käse erzählt ?
Es gibt keine flächenabhängenden Wassergebühren. Wasser wird immer nach Verbaruch abgerechnet und dabei ist es egal wo die Abnahmestellen sind und ob sie duch eine feste Leitung oder einen Schlauch angeschlossen sind. Dafür gibt es eine Wasseruhr die am Beginn der Hauptleitung zum Haus/Grundstück liegt.
Allerdings: Wenn Du extra für die Garage einen eigenen Anschluß legen lassen mußt, dann kostet das natürlich extra und Du wirst dafür auch getrennt abgerechnet. Vielleicht war so etwas gemeint.
Flächenabhängig wird das Niederschlagswasser gerechnet, das Du aus einer bebauten Fläche ins Kanalnetz leitest. Aber das ist immer so, egal ob Du in dem Gebäude einen Wasserhahn hast oder nicht.
Hier Kannst Du sparen, wenn Du die Dachrinne nicht ans Kanalnetz anschließt sondern das Regenwasser in eine Versickerung leitest.
@ bergquelle .....
mir scheint, in deiner Kommune gibt es keine " wiederkehrenden Beiträge" ( das sind KEINE Gebühren - also nicht verbrauchsabhängig)
die Wasserwerke/ kommunalen Betriebe argumentieren vielfach, dass sie die " Vorhaltekosten" unsbhängig vom Verbrauch aufbringen müssen.
daher wird dann je nach Satzung schon mal 1/3 der im Wasser-Abwasserwerk anfallenden Kosten als Fixkosten gesehen und über grundstücksabhängige Beiträge eingetrieben.
die Kriterien für die wiederkehrenden Beiträge( für Wasser, Schmutzwasser und Regenwasser) entsprechen oft den erstmaligen und einmaligen Beiträgen und richten sich daher nach der Bebaubarkeit des Grundstücks.
oh liebe bergquelle ....... da lebst du aber in einer Region der Glückseligen.
las dir gesagt sein, dass in RLP die Wasserversorger auch für Wasserversorgung und Abwasser/ Schmutzwasser flächenabhängige Beiträge erheben.
und wasser in die Versickerung bringen ,.... darfst du, aber zahlen musst du trotzdem
lustigerweise komme ich aus RLP und ich zahle definitiv keine flächenabhängenden Wassergebühren - aber richtig natürlich flächenabhämgende Gebühren für Niederschlagswasser.
Deshalb habe ich meine Garage nicht an den Kanal angeschlossen, sondern leite das Regenwasser in Zisternen und lasse den Überlauf versickern. Diese Fläche muß ich nicht bezahlen. ...Ich schwöre !!!
Ich bin jetzt richtig nervös geworden. Es könnte ja sein, daß mein Wissen veraltet ist. Die Gemeinde sucht ja immer nach Möglichkeiten die Einnhamen zu erhöhen....
Aber ich habe folgendes in Gebührensatzung gefunden:
Die jährliche Schmutzwassergebühr beträgt 1,08 €/m³ Schmutzwasser.
- Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung
Die jährliche Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt 0,60 €/m² Abflussfläche. Als Abflussfläche gilt die an die Kanalisation angeschlossene, bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.
Hallo bergquelle,
sofern es die wiederkehrenden Gebühren zur Entsorgung betrifft, bin ich voll bei Dir.
Anschlusskosten (Neubau, etc.) scheinen sich aber teilweise und abenteuerlich in den Phantasien der Kommunalräte zu verselbständigen.
Aber Garage mit/ohne Zapfstelle habe ich als Bemessungskriterium auch noch nicht gelesen.
Das heißt aber nix.
Gruß
Häh? Du mußt zum einen für versiegelte Flächen auf dem Grundstück zahlen (das ist auch die versiegelte Einfahrt zur Garage und Haustür!). Zum anderen mußt du Brauchwasser und demzufolge auch Abwasser zahlen.
Was hat das mit einem Wasserhahn zu tun???
kenne es nur so, dass für das gesamte bebaubare Grundstück gemäß der Bebaubarkeit Beiträge für Wasser, Schmutzwasser und Regenwasser gezahlt werden müssen .
für die Anschlüsse wird dann nach eine Zählergebühr erhoben und nach Verbrauch abgerechnet.
dagegen ist es bei dir ja noch günstig
Noch eins:
Die Gebühren für das Abwasser (also Schnutzwasser - nicht Niederschlagswasser) werden nach der Menge des entnommenen Wassers aus der Leitung berechnet. Also mußt Du für jeden Liter Wasser doppelt bezahlen; einmal dafür, daß Du ihn aus der Leitung entnimmst und dann noch mal dafür, daß Du ihn als Schmutzwasser wieder ins Kanalnetz leitest.
Das zweite wird nicht gemessen, da wird einfach der Wert der Entnahme genommen - obwohl offensichtlich ist, daß nicht jeder Tropfen in den Kanal gelangt.