Wie oft kann Gericht Verhandlungstermin absagen bzw. verschieben?
Moinsen, ich habe Mitte vergangenen Jahres Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Die Verhandlung wurde dann auf Ende Februar terminiert. Der Termin wurde dann abgesagt, da der vorsitzende Richter wechselte. Der neue Verhandlungstermin wurde dann auf Ende April festgesetzt. Dieser wurde drei Tage vorher dann wieder abgesagt, da der zuständige Richter erkrankte. Nun habe ich gesehen, dass die zuständige Kammer seit letzter Woche wieder verhandelt (fürdas zuständige Gericht kann man im Internet die Sitzungstermine einsehen). Für meine Verhandlung habe ich jedoch noch keinen neuen Termin. Gibt es da Regeln/Gesetze wie oft ein Gericht Termine absagen kann/darf? Muss ich damit technen, dass auch im Krankheitsfall des Richters wieder ein so langer Zeitraum bis zum neuen Termin angesetzt wird wie beim Wechsel des Richters? Kann man da irgendwie "Druck" machen? Es geht da um viel Geld und ich will die Sache endlich abgeschlossen haben. Schonmal danke!
3 Antworten
MichiABC22, Das ist nun mal so, mit Sicherheit haben Sie einen Anwalt, dieser sollte das doch überwachen, wie selbst geschrieben geht es um viel Geld. Man sollte auch hier das Verständnis haben für den Richter, sich mit dem Vorgang vertraut zu machen, es ich keine über eine Fehlentscheidung erfreud Sie nicht und auch der Arbeitgeber nicht. Es ist nun mal so und wenn Sie beim nächsten Termin erkrankt sind, soll dann in Ihrer Abwesend verhandelt ? das wird Ihnen auch nicht Recht sein. Aus diesem Grund Respekt und etwas Geduld aufbringen.
Die bisherige Wartezeit find eich nicht unverhältnismäßig lang ... frag einfach mal bei Gericht nach für wann die Verahndlung angesetzt / angedacht ist ... aber immer dran denken andere warten auch und haben ihre Klage zum Teil schon früher eingereicht ...
wenn ein Anspruch auf eine Geldleistunge besteht, kann man im übrigen auch die Verzinsung beantragen ....
ich denke, das ist alles noch im rahmen........................du scheinst soviele rechtliche probleme zu haben, dass sich ein RA lohnt.................