Kosten von 2 Master Studien absetzen?
Hallo,
ich weiß, dass man die Kosten der Erstausbildung nicht absetzen kann, oder genauer gesagt nur in dem Jahr in dem sie anfallen, man kann sie nicht auf die Verlustrechnung nehmen.
Die Zweitausbildung kann man aber komplett absetzen und auf die Verlustrechnung vortragen lassen. Unter der Voraussetzung, dass die Zweitausbildung etwas mit dem später ausgeübten Beruf zu tun haben wird.
Ausgangslage ist die folgende: Ich schließe mein Bachelor bald ab. Danach werde ich mich für 1 Semester in den Master Wirtschaftsmathematik einschreiben, nur damit ich ein Auslandssemester machen kann. Danach exmatrikulier ich mich und werde mich in den Master of Finance einschreiben und dort auch graduieren. Indirekt haben beide Master Studiengänge etwas mit meiner Karriere zu tun, ich werde in einer Bank arbeiten, dennoch schreibe mich in den 1.Master mehr schein als sein ein. Posten die ich absetzen will sind voraussichtlich: Im 1. Master einen Laptop, im 2. Master die Studienkosten (private Uni)
Meine Frage ist, ob ich die Kosten aus dem "1. Master" und auch die Kosten des "2. Master" absetzen und vortragen lassen kann?
Lieben Gruß gmat2016
1 Antwort
Aufwendungen für das Erststudium nach dem Abitur sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für ein Zweitstudium oder für ein Erststudium nach einer Lehre in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Ausführliche Informationen und eine Anleitung für Studenten findest du bei unserer Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2015/1984/wie_werden_kosten_eines_studiums_anerkannt
leider hast du meine Frage nicht gelesen und genau das geschrieben, was ich schon weiß..