Kosten für anwaltliche Abmahnung zahlen?
Hallo zusammen,
gestern haben wir eine Abmahnung vom Vermieter (Hausverwaltung) wegen Störung des Hausfriendes (angeblich laute Musik & verleumderisches Verhalten) bekommen.
Aus meiner Sicht ist diese Abmahnung unberechtigt. Intrige, Schikane im einem Wohnhaus mit 11 Parteien...wobei angeblich 4 Parteien beim Vermieter über uns beschwert haben. Zwar wurde namentlich nicht erwähnt, jedoch wissen wir genau welche Personen es waren. Mit den restlichen 6 Parteien haben wir guten Verhältnis und die haben auch schriflich bestätigt, dass die Vorwürfe in der Abmahnung nicht treffend. Der Rechtsanwalt von Vermieter verlangt von uns für seine Tätigkeit 500,-Euro.
Meine Frage:
Wie soll ich jetzt vorgehen? Soll ich in den nächsten Tagen die Hausverwaltung um einen Gespräche bitten, um den Sachverhalt aus meiner Sicht zu erklären? Soll ich die "positiven" Bestätigungen vom 6 Bewohner vorlegen? Muß ich den Betrag überhaupt bezahlen? Wir haben leider keinen Rechtschutz und möchten noch nicht gleich zum Rechtanwalt laufen, dann würde die Kosten noch steigern. Oder es ist ratsam, zuerst die Abmahnung zurückzuweisen und dabei die Rechtsanwaltskosten zu ignorieren?
Vielen Dank für eure Hilfe!
11 Antworten
Da um eine Abmahnung zu erteilen die Einschaltung eines Anwaltes nicht notwendig ist, dürftet ihr auch nicht zur Zahlung der Anwaltskosten herangezogen werden.
( Als Denkansatz )
Die sofortige Beauftragung eines Anwalts sei in diesem Fall unverhältnismäßig gewesen.
Ich würde schriftlich die Abmmahnung zurückweisen, und auch auf die Unverhältnismäßigkeit der Abmahnung durch einen Anwalt verweisen.
Das ist nicht hilfreich. Denn wenn Post vom Gericht kommt, dann sind die Kosten noch viel höher und die Anwaltskosten von zuvor hat man möglicherweise doch zu zahlen.
Der Vermieter muss die Kosten gering halten und darf nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Der Vermieter hat eine Schadensminderungspflicht und seine Vorgehensweise ist nicht angemessen schau mal hier rein:
Ich würde daher die Zahlung zurückweisen wegen Unverhältnismäßigkeit.
Wenn der Anwalt diese Abmahnung geschrieben hat, dann hat er bestimmt auch ganz klar die Vorwürfe mit Inhalt, Zeitpunkt, ggf. Dauer beschrieben.
Somit kann man diesen Vorwürfen auch ganz exakt mit einer Gegendarstellung unter Berufung auf die anderen 6 Parteien, evtl. sogar mit jeweils einer unterschriebenen Stellungnahme brieflich begegnen und darin genau aus diesem Grund auch die Kostenübernahme zurück weisen.
Allerdings ist auch klar, dass damit die Abmahnung nicht vom Tisch sein muss, denn es gibt keine "Vermieterakte", aus der eine Abmahnung entfernt werden muss, sowie das z. B. bei der Personalakte beim Arbeitgeber der Fall ist.
Sollten also die lieben, intriganten Mitbewohner Dich nochmal in die Pfanne hauen, könnte der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen und ihr müßtet ggf. gerichtlich im Rahmen einer Räumungsklage gegen diese Kündigung vor gehen und vielleicht auch im Rahmen von Verleumdungsklagen, die ihr selbst anstrengt, die intriganten Mitmieter belangen.
Derlei Abmahnungen sind im Prinzip ohne rechtliche Bedeutung. Sollte es vor Gericht gehen, muss exakt nachgewiesen werden, wann du den Hausfrieden gestört haben sollst (Tag und Stunde und wodurch) und wer das konkret behauptet (Zeugenschaft). Schon da wird es scheitern, die Denunzianten kneifen, weil sie bei Falschaussagen belangt werden können.
Du solltest schriftlich (per Einwurfeinschreiben) sämtliche Anschuldigungen zurückweisen (bestreiten) und natürlich dem RA d. Vermieters keinen einzigen EC zahlen. Hier ist der Auftraggeber an der Reihe. Wenn er nicht mal in der Lage und fähig ist, eine Abmahnung zu Papier zu bringen und dazu einen geldgierigen Anwalt braucht, sollte er das Geschäft einer Wohnungsvermietung besser lassen oder er muss halt sein Geld zum Fenster rauswerfen. Schließlich gilt noch immer, "wer die Musik bestellt, bezahlt".
Du brauchst jedenfalls nicht zu klagen und keinen RA.
Sie können die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.
Der Unterlegene trägt die Verfahrenskosten.
Die Quantifizierung von gesinnungsmäßig guten und üblen Nachbarn könnte u.U. mit der Wohndistanz innerhalb des Gebäudes zusasmmenhängen!?!
Ein Weg wäre veilleicht auch zu zahlen und das eigene Verhalten mal gründlich zu überdenken.
Das kann oder muss man erst machen, wenn es z.B. zu einer Kündigung kommt.
so weit wollen wir gar nicht gehen...wünschen nicht anders als die Sache schnell wie möglichst aus dem Weg zu räumen und ruhig weiter leben.
Dann einfach auf gegenseitige Rücksichtnahme achten bzw. vielleicht mal ein klärendes Gespräch mit den betreffenden Parteien versuchen.
Natürlich kannst Du eine Gegendarstellung unter Benennung von Zeugen schreiben, der Vermieter muss sich aber davon nichts annehmen.
Nachdem der "Frauenkrieg" letztes Jahr angefang hat und paar Mitbewohnerinnen dauernd versucht, uns "in die Pfanne" zu hauen - haben wir oft versucht mit persönlichen Gespräche. Leider alles vergeblich.
Wenn der Vermieter bzw. die Verwaltung die Gegendarstellungen von restlichen Nachbarn ignoriert, dann sind wir am Arsch oder wie?
Ich würde das ganz ganz kurz halten.
Alle weiteren Briefe in die Sammelbox und ignorieren.
Nur wenn ein Brief vom Gericht kommt muss man ihn beantworten, dann wäre ein Anwalt angebracht.