Korrektur der Gehaltsabrechnung von November & Dezember möglich?
Guten Abend,
ich war vom 15.11. - 7.1. arbeitsunfähig und fiel dadurch am 27.12. aus dem Entgeldfortzahlungsanspruch. Mein Arbeitgeber hat im Januar aber eine Minusabrechnung erstellt, da sie fälschlicherweise davon ausgingen, dass ich seit 15.11. (erster Tag der Krankmeldung) keinen Anspruch mehr auf Gehaltsfortzahlung gehabt hätte. Dadurch wurde mir das im November und Dezember ausgezahlte Gehalt "abgezogen" (mit der Abrechnung von Januar). Dies wurde dann wieder korrigiert, als der Fehler bemerkt wurde (und zwar, dass ich erst ab dem 27.12. und nicht ab dem 15.11. aus der Lohnfortzahlung herausfalle). Durch die Korrektur der Minusabrechnung wurde nun die Lohnsteuer von November und Dezember nochmals abgezogen (da von einem falschen Bruttojahreslohn ausgegangen wurde), was sich auf meine Gehaltsauszahlung von Februar auswirkt, in der ich fast 700 Euro weniger Netto bekommen habe. Es wurden mir insgesamt 1300 Euro zu viel an Lohnsteuer abgezogen (November und Dezember jeweils im November und Dezember und jetzt im Februar).
Das Lohnbüro behauptet nun, aufgrund des Jahresabschlusses sei dies nicht mehr rückgängig zu machen. Ich solle die zuviel bezahlte Lohnsteuer nun mit meiner Steuererklärung 2018 zurückholen.
Kann der Arbeitgeber sich weigern, seinen Fehler zu korrigieren und eine geänderte Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken? Wieso muss ich als Arbeitnehmer über ein Jahr warten, um Lohnsteuer zurückzufordern, die mir doppelt abgezogen wurde?
2 Antworten
wenn die etin bescheinigung erstellt wurde wir nicht mehr korr. Du machst deine Einkommensteuererklärung und alles wird gut. Die Lohnsteuer wird dann vom Finanzamt aufgrund der tatsächlichen Werte berechnet und wenn wirklich zu viel abgeführt wurde bekommst du es wieder.
Das hilft dem Fragesteller leider nicht weiter :(
Ausgehend davon, dass Deine Gehaltsabrechnung mit einem automatisierten Verfahren erstellt wird, ist es wie folgt:
Aufgrund des Jahresabschlusses kann man leider tatsächlich nicht mehr per Rückrechnung auf Monate des vergangenen Kalenderjahres zugreifen.
Aber: Hier macht es sich das Lohnbüro etwas zu einfach!
Jedes moderne Abrechnungssystem lässt per Kennzeichensteuerung die Funktion "Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich" zu. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arbeitsverhältnis bis mindestens 31.12.2017 besteht.
Dann würde das System die für 01/2017 und 02/2017 zuviel gezahlte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) automatisch zurückrechnen, und somit die zuviel in Abzug gebrachten Beträge in der Abrechnung 03/2017 erstatten, ohne dass Du bis 2018 warten müsstest.
Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei, dies Deinem(r) Leiter(in) des Lohn- und Gehaltsbüros zu "verklickern"!
Anm.: Lasse Dich nicht abspeisen, und verhandle darüber nicht mit einem(r) "einfachen" Sachberarbeiter(in)!
Gruß @Nightstick