Genügt es ein Foto vom Führerschein am Handy zu haben?
Aaalso, mir geht gerade die Frage durch den Kopf ob man nicht einfach ein Foto von seinem Führerschein mitm Handy machen könnte und bei ner Polizeilichen kontrolle diesen einfach am Handy vorzeigen kann (oder evtl eine Kopie in form von Papier?) wenn man seinen Führerschein zuhause oder sonst wo vergessen hat. Oder muss es tatsächlich einfach der richtige Führerschein sein den die Beamten da in die Hände kriegen müssen?
10 Antworten
Gut, wenn das funzt, dann mach doch bitte gleich ein Foto von den Fahrzeugpapieren, Deinem Ausweis, der Versicherungsbestätigung und Deiner Geburtsurkunde.
Ich versuch dann auch, ob das mit der Vignette in Österreich auch geht.
Es geht nur im Original - aus drei Gründen:
- Wenn du lustig bist kannst du auch mit Photoshop dir alle Klassen in dein Bild editieren.
- Der Führerschein könnte eingezogen worden sein - das Bild hast du trotzdem.
- Es ist gesetzlich vorgeschrieben (wohl aus den beiden oben genannten Gründen).
Daher ist es eine OWI wenn man den Führerschein nicht im Original bei einer Kontrolle vorlegen kann.
Du wirst ja wissen, was man heutzutage mit Fotos alles machen kann.
Nein, das geht nicht, Du bist verpflichtet, den Führerschein bei Dir zu haben.
§ 4 FeV Fahrerlaubnis-Verordnung
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Damit ist Alles gesagt. Das Foto ist alles andere als amtlich.
Hallo Sanane2515,
Du bist verpflichtet
- den Führerschein und
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
im Original mitzuführen und bei einer polizeilichen Kontrolle vorzuzeigen. Verstöße hiergegen können eine schriftliche Verwarnung mit folgendem Inhalt nach sich ziehen:
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Tatbestandsnummer: 204100
Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.
Ordnungswidrigkeit gem.§ 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 811100
Tatvorwurf: Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
Ordnungswidrigkeit gem. § 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Das Mitführen einer Kopie oder einer Ablichtung auf dem Handy langt streng genommen nicht. Auf einer Kopie kann man nicht feststellen, ob Du nicht Veränderungen vorgenommen hast.
Aber viele Polizeibeamte beanstanden es nicht, bzw. sehen von einem Verwarnungsgeld ab, wenn man die beiden Papiere nicht im Original, sondern als Kopie mit sich führt.
Die Daten des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung können die Beamten problemlos im ZEVIS (http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZEVIS/zevis_node.html) abgefragt werden.
Kommt halt immer auf die kontrollierenden Polizeibeamten an,
- ob sie sich mit der Kopie / Ablichtung auf dem Handy zufrieden geben oder
- ob das nicht mitführen der Papiere mit jeweils 10,00 Euro geahndet wird und
- ob Dir eine sogenannte Mängelkarte ausgestellt wird und Du die Papiere im Original noch innerhalb von 7 Tagen vorlegen musst.
Schöne Grüße
TheGrow