Genügt es ein Foto vom Führerschein am Handy zu haben?

10 Antworten

Gut, wenn das funzt, dann mach doch bitte gleich ein Foto von den Fahrzeugpapieren, Deinem Ausweis, der Versicherungsbestätigung und Deiner Geburtsurkunde.

Ich versuch dann auch, ob das mit der Vignette in Österreich auch geht.

Es geht nur im Original - aus drei Gründen:

  • Wenn du lustig bist kannst du auch mit Photoshop dir alle Klassen in dein  Bild editieren.
  • Der Führerschein könnte eingezogen worden sein - das Bild hast du trotzdem.
  • Es ist gesetzlich vorgeschrieben (wohl aus den beiden oben genannten Gründen).

Daher ist es eine OWI wenn man den Führerschein nicht im Original bei einer Kontrolle vorlegen kann.

Du wirst ja wissen, was man heutzutage mit Fotos alles machen kann.

Nein, das geht nicht, Du bist verpflichtet, den Führerschein bei Dir zu haben.

§ 4 FeV Fahrerlaubnis-Verordnung

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 

Damit ist Alles gesagt. Das Foto ist alles andere als amtlich.

Hallo Sanane2515,

Du bist verpflichtet

  •  den Führerschein und
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I

im Original mitzuführen und bei einer polizeilichen Kontrolle vorzuzeigen. Verstöße hiergegen können eine schriftliche Verwarnung mit folgendem Inhalt nach sich ziehen:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 204100

Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem.§ 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 811100

Tatvorwurf: Sie führten für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I mit.

Ordnungswidrigkeit gem. § 11 Abs. 6, § 48 FZV; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***************************************************************************************

Das Mitführen einer Kopie oder einer Ablichtung auf dem Handy langt streng genommen nicht. Auf einer Kopie kann man nicht feststellen, ob Du nicht Veränderungen vorgenommen hast.

Aber viele Polizeibeamte beanstanden es nicht, bzw. sehen von einem Verwarnungsgeld ab, wenn man die beiden Papiere nicht im Original, sondern als Kopie mit sich führt.

Die Daten des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung können die Beamten problemlos im ZEVIS (http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZEVIS/zevis_node.html) abgefragt werden.

Kommt halt immer auf die kontrollierenden Polizeibeamten an,

  • ob sie sich mit der Kopie / Ablichtung auf dem Handy zufrieden geben oder
  • ob das nicht mitführen der Papiere mit jeweils 10,00 Euro geahndet wird und
  • ob Dir eine sogenannte Mängelkarte ausgestellt wird und Du die Papiere im Original noch innerhalb von 7 Tagen vorlegen musst.

Schöne Grüße
TheGrow

JohnDracer02  02.01.2017, 07:36

Kopiere doch gleich ganz Google..

DerDxda  02.01.2017, 07:48
@JohnDracer02

Ich glaube der hat des nicht kopiert...

TheGrow  02.01.2017, 10:07
@DerDxda

Ich glaube der hat des nicht kopiert

Doch, das was hinter den drei Punkten:

  • Tatbestandsnummer
  • Tatvorwurf
  • Ordnungswidrigkeit

Auszugsweise steht habe ich vom bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, der auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes (www.kba.de)  zu finden ist, kopiert und hier eingefügt, denn der ist für alle Polizisten und Bußgeldstellen in allen Bundesländern gültig. Korrekterweise hätte ich die Quelle der Auszüge anführen müssen, habe ich dieses mal tatsächlich vergessen. 

Der Rest hingegen ist frei formuliert. Hierfür benötige ich keine Suchmaschine

Crack  02.01.2017, 10:29
@JohnDracer02



@JohnDracer02


Kopiere doch gleich ganz Google..

Außer die Gesetzesauszüge wurde hier nichts kopiert, manche User verfügen auch über Fachwissen.

Mit Sicherheit ist es nicht falsch wenn die Antwort auf eine Fachfrage verständlich und nachvollziehbar aufgebaut wird - dadurch wird sie logischerweise auch länger.

Schade das Du das nicht erkannt hast, deshalb 👎 für Dich...

siggibayr  04.01.2017, 09:14
@Crack

Das mit der Kopie vom Führerschein  bzw. Fahrzeugschein (Zula Teil 1) ist ein Problem.

Aufgrund der heutigen Kopier- Möglichkeiten kommen zwischenzeitlich Gerichte zu der Erkenntnis, dass bei Fertigung einer Farbkopie die Grenze zur Urkundenfälschung ganz nahe liegt.  Wer also eine Farbkopie mit sich führt und diese dann den Berechtigten vorzeigt, begibt sich in die enorme Gefahr der Urkundenfälschung.

Objektiv wird der Tatbestand erfüllt, subjektiv dürfte es bei dem Verdacht einer Straftat bleiben. Trotzdem hat man Schwierigkeiten am Kontrollort und die Weiterfahrt könnte im Zweifel untersagt werden, was zur Nachtzeit, außerhalb von anderen Mitfahrmöglichkeiten,  ein großes Übel wäre.

TheGrow  04.01.2017, 09:37
@siggibayr

Auf dem Handy kann der Verdacht der Urkundefälschung nicht auftauchen, weil ein Handybild nicht den Anschein einer Urkunde erwecken kann.

Und eine Kopie in Papierform kann man ganz klar durch den Schriftzug "KOPIE" oder "ABLICHTUNG" kennzeichnen.

Und aus welchen Grund sollte die Weiterfahrt untersagt werden?

Ich persönlich habe damit null Probleme, wenn mir Jemand bei einer Kontrolle nur Ablichtungen vorlegt. Ich überprüfe die Angaben der vorgelegten Papiere sowieso in gut 80 ~ 90 Prozent aller Fälle entweder über Funk oder über den Minicomputer den wir zum mitnehmen auf der Dienststelle haben (Außer mir schleppt den eh nur ein einziger Kollege mit), denn auch ein Führerschein oder Fahrzeugschein kann zur Fahndung ausgeschrieben sein.

Privat führe ich auch nur meinen Ausweis im original mit, alles andere ist als Kopie auf dem Handy. Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden ist meist eh geringer, als das ich die Geldbörse samt Papiere verloren geht.