Guten Tag,
die Firma Kohl KG hat eine Kontopfändung durchgeführt. Grundlage hierzu ein Vollstreckungsbescheid aus 2002, welchen sie, da zwischenzeitlich im Hause des Inkassounternehmen verloren, beim Mahngericht AG Mayen als Zweitschrift anforderte. In all den Jahren erhielt ich hin und wieder dubiose Schreiben der Kohl KG mit Drohungen, wirren Betragsangaben. Fehler der Kohl KG ist den damals noch offenen Betrag (ca. 500 DM) nach Euroumstellung 1:1 umgerechnet zu haben. Dies habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, aber nie Reaktion erhalten. Daher reagierte ich auch nicht auf die "Drohbriefe". Letzter aufgerufener Betrag der Kohl KG waren ca. 3.400,- Euro. Nun Ende April die Kontopfändung. Meine Bank teilte mit, dass 1300 Euro gepfändet wurden. Wie kann das sein? Diese habe ich dann da Deckung vorhanden überwiesen damit das Konto wieder frei wird um leben zu können. Miete etc mussten ja auch bezahlt werden. Eine Ausfertigung des PfüB habe bis heute nicht erhalten, dafür ein Schreiben der Kohl KG in welchem ich aufgefordert werde, nachdem nun ja ein Teilbetrag beglichen wurde (?!), den noch offenen Betrag von ca 1900 Euro bis 22.5. zu begleichen da ansonsten das Verfahren weiter betrieben werden muss. Sie beziehen sich auf § 367 BGB.
Wie gehe ich hier nun vor? Sofort anwaltlich vertreten lassen? Ratenzahlung für den Restbetrag beantragen (Kommt einer Schuldanerkennung gleich)? Ich habe niemals eine Rückmeldung auf mein damaliges Schreiben bekommen wegen falscher Umrechnung. Die Beträge sind hahnebüchen. Macht es Sinn die Geschäftsführer direkt anzuschreiben und mit Klage zu drohen wenn die Bemühungen der KOHL KG nicht sofort eingestellt werden? Können die am Monatsende wieder das Konto pfänden? Möchte das Konto nicht ein P-Konto wandeln lassen.
Fragen über Fragen...wer kann mir diese beantworten oder einen Rat bezüglich der weiteren Vorgehensweise geben? Vielen Dank vorab.