Kontopfändung - Wahrung der Grundrechte auf Essen und Wohnen

6 Antworten

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Hi Brille99, es gibts ne eindeutige Aussage der Schuldner- und Insolvenzhilfe Lausitz e.V., darin:

  • Was ist zu tun, wenn Lohn/Gehalt auf dem Girokonto eingeht?

Mit Eingang des "Pfüb" (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) bei der Bank wird Ihr Konto gesperrt. Lassen Sie sich eine Kopie des " Pfüb" von der Bank geben. Die einmalige 14-tägige Schutzfrist, in welcher die Bank nicht an den Gläubiger auszahlen darf, hat begonnen. Wenn kein Pfändungsschutz beantragt wird, geht das Geld danach an den Gläubiger. Wird auch vor dem nächsten Geldeingang kein Pfändungsschutz beantragt, geht dann diese zweite Zahlung von Gehalt, Rente etc. sofort ohne Schutzfrist an den Gläubiger. Um dies zu vermeiden, muss für die Freigabe vor dem nächsten Lohneingang der Antrag gestellt sein.

  • Gehen Sie daher sofort zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht und beantragen Sie dort den Beschluss auf Freigabe des nicht pfändbaren Anteils Ihres Einkommens nach § 850 k Abs. 2 der Zivilprozessordnung ( ZPO) auch für alle zukünftigen Lohneingänge. Sie erhalten vom Gericht einen Beschluss, mit welchem Sie zu Ihrer Bank gehen können und dort den unpfändbaren Anteil Ihres Lohnes monatlich ausgezahlt bekommen.

Auf meinem Girokonto gehen nur Sozialleistungen ein, muss ich ebenfalls einen Antrag stellen?

  • Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang “ geschützt". Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muss die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen.

Alle Infos hier: http://www.schuldnerberatung-cottbus.de/konten.htm

kleinewanduhr  05.11.2013, 08:58
Yentl51 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 12:23
@kleinewanduhr

Eine tolle Antwort, und sehr ausführlich. Leider trifft es in diesem Fall nicht so ganz zu, da es sich um das Geschäftskonto eines Selbstständigen handelt, dass bis zum Limit bereits überzogen ist. Ebenfalls das Privatkonto ist über das Limit hinaus überzogen. Es kommt daher kein Gehalt und Sozialleistungen werden von diesem Konto auch nicht abgebucht. Pfänden können in diesem Fall die Krankenversicherung der Angestellten und das Finanzamt. Aber ich weiß jetzt auf jeden Fall, dass man zum Amtsgericht gehen muss. 1000 Dank für diese tolle und absolut hilfreiche Antwort.

kleinewanduhr  06.11.2013, 14:15
@Yentl51

Bitte gerne, und Danke für die Bewertung. Grüße.

das komplette geld wird nicht gesperrt. man hat einen gewissen anteil um sich das lebensnotwendigste zu holen. es wird ein betrag ausgerechnet. der wird vom konto immer und immer wieder abgezogen

Hi! Mein Großonkel hatte dieses Problem mal (Pfändung wegen Steuerschulden). Sie dürfen nicht alles pfänden. Es gibt etwas das nennt sich Existenzminimum. Das bedeutet das darf nicht gepfändet werden. Weil man braucht ja etwas Geld zum Leben und Essen kaufen und so. Mit 0 Euro kann man ja nicht leben. Wie hoch dieses Existenzminimum ist weiß ich leider nicht genau, aber es reicht für die Miete und sowas.

dank brot und spiele Veranstaltungen fürs volk. Haben wir keinen herkömmlichen Konto schutz wie früher. Heute braucht man ein http://www.vz-nrw.de/p-konto P-Konto. Sonst ist das geld schnell weg. Zusätzlich zahlt man für seinen schutz ein bisschen mehr im grunde mafia Methoden auf hohem Niveau

Yentl51 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 12:26

Vielen Dank. Hier handelt es sich um ein Geschäftskonto, da dürfte der Fall etwas anders liegen. Aber das war eine wirklich ganz neue Info für mich. Prima, danke.