Kontaktverbot unter Halbgeschwistern?
Ist es möglich ein Kontaktverbot unter Halbgeschwistern zu erlangen? Das eine Kind (7) lebt in der Familie das andere Kind (15 )war vorher mit in der Familie bis vor der Geburt dann noch 3 Jahre Umgangskontakt aus dem Heim. Das Heim wurde vom Jugendamt angeordnet,da das kleine Geschwisterkind nicht akzeptiert wird,mehrere Vorfälle, Rückführung trotz mehrmaliger Prüfungen nicht vorgesehen nach Begutachtung Jugendamt, da weiterhin keine Akzeptanz zum jüngeren Geschwisterkind vorliegt. Ich möchte euch bitten nur sachliche Kommentare beizutragen und nicht irgendwelche Vorwürfe oder " wie könnt ihr nur" ectpp Es hat alles seinen Sinn. DANKESCHÖN für das Verständnis!
Es kommt drauf an wer es will,deweiteren wären generell genauere Informationen besser zum Beispiel warum.
Die Kinder würden jetzt ungewollt Kontaktpunkte haben/ bekommen.
2 Antworten
Alles was dem Kindeswohl dient ist natürlich zulässig.
Da ich nicht so richtig schlau aus aus Deinen mageren Angaben werde, interpretiere ich mal. Kann es sein, dass das große Geschwister im Heim schon mal verhaltensauffällig war, insbesondere in Richtung Gewaltbereitschaft, gegen wen auch immer?
In diesem Fall hat das Jugendamt nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, drohende Schäden vom jüngeren Geschwister abzuwenden, erst Recht wenn schon eine Ablehnung aktenkundig ist. Ein Kontaktverbot erscheint mir da, ein durchaus geeignetes Mittel.
Auch ich bin in der Kindheit vom stärkeren Bruder oft verprügelt worden. Ich hätte mir damals gewünscht, dass das Jugendamt damals genauso pflichtbewusst gehandelt hätte wie die Jugendämter heute.
Danke für Deine Ausführungen. Genau richtig was Du aus meinen Angaben entnehmen konntest.
Hapuuuh, also bevor ich etwas völlig falsches sage, würde ich anraten mit der Sache zum Anwalt zu gehen und euch fachmännisch beraten zu lassen.