Kann sich das Jugendamt über eine Gutachterempfehlung hinwegsetzen?
Hallo,
Meine Frage ist, ob sich das Jugendamt über eine Gutachterempfehlung hinwegsetzen kann?
Bei der Begutachtung über die Erziehungsfähigkeit, meinte die Gutachterin sie möchte/wird empfehlen, dass bis zur Entscheidung vor Gericht, die Umgänge mit dem Kind ohne Umgangsbegleitung stattfinden sollen..
Jetzt hat das Jugendamt entschieden, dass sie das nicht möchten und setzen sich damit, gegen die Empfehlung der Gutachterin, die eine Rückführung zu einem Elternteil für sinnvoll hält.
Deshalb finden auch die Umgänge nun 3 Wochen gar nicht statt da die Umgangsbegleitung keine Zeit hat.
Darf das Jugendamt das?
Danke für eure Meinung/Hilfe.
3 Antworten
Das Jugendamt darf sich gegen die Gutachterin entscheiden. Machen Gericht auch.
Dass sich das Gericht dagegen entscheiden kann und darf weiß ich. Aber dass selbst das Jugendamt sich dagegen stellen darf obwohl das Gutachten vom Gericht aus in Auftrag gegeben wurde, wundert mich.
Pass' auf, denn das sieht nach einer geplanten Eltern-Kind-Entfremdung aus und hat schlimme Folgen. Das Gericht folgt in den (meisten Fällen) dem Jugendamt. Recherchiere selbst. Alles Gute Dir und sei stark. Gruß, Inge
die machen eh alle was sie wollen bei mir haben sie ein angebliches psychologisches gutachten durch die erwachsenen abteilung machen wollen was sie dann nicht gemacht haben ich wäre dann endlich von hier weggewesen :(