Konsequenzen vom Abschreiben?
Hallo,
Vor ein paar Tagen habe ich meine Abschlussprüfung in Mathe geschrieben , jedoch bei meiner Nachbarin abgeschrieben habe. In der Prüfung ist es nicht aufgefallen. Kann es im Nachhinein nur zu einer 6 kommen oder könnte ich sogar deshalb das Jahr wiederholen?
7 Antworten
Das muss die Aufsicht nicht mitteilen, schon der Versuch kann betraft werden
Das genügt doch auch
Wenn durch irgendetwas gemerkt wird, dass eine Partei definitiv abgeschrieben haben muss,dann kann es eine 6 geben.
Zudem kommt noch hinzu,dass sogar beide eine 6 bekommen können,wenn zum Beispiel nicht feststeht,wer von wem abgeschrieben hat.
Also eventuell hast du nicht dir das Ganze versaut,sondern auch deiner Nachbarin.
Wenn sie es bemerkt hat oder bei der Korrektur eurer beiden Arbeiten dieselben Rechenwege/ Antworten findet (z.B. mit den selben Fehlern) dann darf sie nicht nur dir eine 6 geben, sondern auch deiner Schulnachbarin... :/ Ich drück die Daumen, dass dem nicht so ist!!
Ist es aber nur eine 6 oder ein Durchfallen des Jahrganges wegen unterschleif
Wir wissen nicht welchen Abschluss zu derzeit durchläufst... Aber man kann insgesamt sagen, dass es auf den Lehrer/ die Lehrerin persönlich ankommt.
Solang es keine eindeutigen Beweise gibt, nicht.
Die Aussage deiner Nachbarin würde z.b. auch nicht reichen.
ich hoffe nur, dass ich ja zum Teil abgeschrieben! Ansonsten, wenn alles gleich ist, könntest das schon Probleme geben.
Das merkt man in der Korrektur, wenn zufälligerweise der gleiche Rechenweg benutzt wurde oder die gleichen Fehler gemacht wurden. Wie viele seid ihr? Je mehr es sind, desto weniger fällt das auf.
Ist es aber nur eine 6 oder ein Durchfallen des Jahrganges wegen unterschleif?