Konkrete Kundennamen in Arbeitszeugnis?
Hallo, ich möchte gerne in meinem Arbeitszeugnis konkrete Kundennamen nennen, für welche ich gearbeitet habe, AG sagt nein. Habe ich ein Anrecht auf Formulierungen wie "Herr X betreute Kunden wie A, B und C?"
Gruß, Marcel
5 Antworten
Wie sieht es aus, wenn wir offiziell jedoch auch mit dem Kunden auf unserer Website etc. werben?
Dann weist Du in Deinem Bewerbungsschreiben am besten darauf hin :)
Nein, da hast du kein Anrecht drauf.
Wenn das Unternehmen, für das du dich bewirbst, ein Konkurrenzunternehmen ist, ist das doch auch selbstverständlich.
Nein. Wenn dein Arbeitgeber das untersagt ist das nicht möglich.
Die Klarnamen darf Dein AG gar nicht nennen, wegen Datenschutz usw.
Aber er sollte wohl etwas schreiben wie: Herr X betreute Kunden mit Jahresumsätzen von ca. (Euer Verkaufsvolumen an den) aus der xxxbranche.
Im Arbeitszeugnis brauchen die Firmen ja auch nicht unbedingt aufgeführt zu sein.
Der Fragesteller könnte sie (wenn sie renommiert sind) allerdings in seinen Bewerbungsschreiben nennen, z.B. "... habe ich über ein Zeitarbeitsunternehmen von ... bis.... als ... bei Firma XY gearbeitet."
Nein, das "Anrecht" hast Du nicht.