Wie funktioniert die Kommunikation zwischen Stadt/ Gemeinde und Versicherung beim Thema Hundesteuer?
Hallo zusammen, wir haben uns Mitte diesen Jahres einen neuen Hund zugelegt. Nach Anmeldung bei der Stadt für die Hundesteuer verlangt diese nun einen Versicherungsnachweis über eine Hundehalterhaftpflicht. Jetzt kam diese Woche die Beitragsrechnung für das nächste Jahr für unseren vorherigen Hund, die ich ganz offensichtlich vergessen habe zu kündigen. Unseren vorherigen Hund hatten wir allerdings in einer anderen Gemeinde angemeldet, weil wir in diesem Zeitraum umgezogen sind. Jetzt meine Frage: Kann ich diesen Versicherungsschein bei der Sadt einreichen? Ich habe zwar im Prinzip eine zeitlang unnötig die Versicherung gezahlt, aber ich habe ja eine Versicherung. Das einzige Problem, was sich mir auftut: Wenn die Stadt Rücksprache mit der Versicherung nimmt und die sagen, dass der Vertrag schon 2 Jahre oder länger läuft, stehe ich etwas doof da, weil wir ja angegeben haben, dass wir den Hund erst seit Mitte diesen Jahres haben (was ja auch der Fall ist und worüber wir auch einen Übergabeschein vom Tierschutz haben). Weiß einer inwieweit die Stadt da bei der Versicherung nachfragt? Reicht denen der Nachweis, dass der Hund versichert ist oder rufen die da an, gleichen die Chipnummern ab und erfragen die Laufzeit? Für sachkundige Antworten bedanke ich mich im Voraus.
8 Antworten
Wenn es sich um einen sog. "Anlagenhund" handelt verlangen viele Kommunen die Vorlage einer gültigen Versicherungsschein über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Es kann durchaus sein, dass du da auch laufend belegen musst, dass du den Vertrag nicht einfach wieder gekündigt hast.
Bei meiner Versicherung läuft auch noch die Hundehaftpflicht mit, weil es eine Kombiversicherung ist. Ich habe den Tod meines Hundes dort auch nicht gemeldet, weil es sich schlicht und ergreifend nicht auf die Prämie auswirkt.
Du solltest allerdings in einem kurzen Telefonat melden, daß der erste Hund nicht mehr ist und weiterhin, daß du einen anderen hast. Die Bewertung darüber, wie dieser versicherungsrechtlich eingestuft wird, obliegt sowieso der Versicherung. Sollte eine neue Police wegen einem neuen Hund ausgestellt werden, hast du diese spätestens 3 Werktage nach dem Telefonat in der Hand und kannst diese dann in Kopie bei der Verwaltung vorlegen. Sollte nach wie vor alles beim alten bleiben, legst du die Kopie der jetzigen Versicherung vor.
Ist alles kein Hexenwerk, ein Anruf genügt.
Ein Abgleich zwischen Gemeinde und Versicherung findet nicht statt.
Die Gemeinde benötigt einen Nachweis, dass für den oder die Hunde eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Da ist auch bekannt, dass die Tiere wechseln können z.B. beim Tod des einen.
Also nicht zu viele Gedanken darüber machen und einfach eine Bestätigung der Versicherung, bzw. eine Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung an die Gemeinde schicken.
Du solltest Rücksprache mit der Versicherung nehmen und den neuen Hunde dort melden. Danach kannst du die Gemeinde ganz ordnungsgemäß mit einer Kopie der geänderten/neuen Police ausstatten. soviel Zeit, das ordentlich zu machen, wird schon sein. Sollte der Versicherungsfall eintreten und die Versicherung stellt fest, daß es sich um einen anderen Hund handelt, kann es auch Probleme geben. Und nein, die Gemeinde würde von der Versicherung wohl keine Auskunft bekommen. Aber aktuell ist nicht der neue Hund versichert, sondern der alte.
Das ist richtig, trotzdem sollte man bei der Versicherung angeben, daß man einen neuen, anderen Hund hat.
Dies ist nur erforderlich wenn sich die Hunderasse ändert.
Sollte der Versicherungsfall eintreten und die Versicherung stellt fest, daß es sich um einen anderen Hund handelt, kann es auch Probleme geben.
Dies wäre nur dann möglich, wenn es sich bei dem neuen Hund um einen Kampfhund bzw. "gefährlichen Hund" handelt.
Denn für diesen werden höhere Beiträge verlangt.
Ich würde einfach bei der Versicherung anrufen, den Fall schildern, um eine rückwirkende Korrektur des versicherten Hundes (Name) bitten und mir darüber eine formlose Bestätigung zuschicken lassen.
Meine Versicherung hat mir solche Schreiben schon mehrfach für verschiedene Zwecke erstellt ("Hiermit bestätigen wir, das der Hund Waldi, geb. am 01.01.15, von Frau N., wohnhaft in, bei uns haftpflichtversichet ist).
Meine Versicherung hat mir solche Schreiben schon mehrfach für verschiedene Zwecke erstellt ("Hiermit bestätigen wir, das der Hund Waldi, geb. am 01.01.15, von Frau N., wohnhaft in, bei uns haftpflichtversichet ist).
Unsinn - nicht der Hund ist haftpflichtversichert, sondern der Tierhalter.
Solche unhöflichen Korrekturen finde ich besonderns charmant, wenn sie von jemandem stammen, der seinen eigenen Nick nicht richtig schreiben kann. ;-)
Trotzdem danke für den Hinweis!
Solche unhöflichen Korrekturen
Da kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Sinnvoll wäre, dass man in einem Wissensforum nur dann etwas schreibt, wenn man über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt und nicht unsinnige Texte zum besten gibt.
der seinen eigenen Nick nicht richtig schreiben kann. ;-)
Sie wissen was man unter einem Nick versteht ?
Hier handelt es sich um einen frei erfundenen Namen, der in keinem Duden steht.
Gruß Apolon
Weder noch, versichert ist der Tierhalter !