Wer zahlt den Schaden auf dem Grundstück nach einem Sturm?
Bei dem letzten Sturm, ist auf unserem Grundstück unter anderem der Sandkasten, der Kompost und die Kinderrutsche kaputt gegangen. Die Hausrat meint, das wäre kein Schaden bei dem diese haftet. Wer übernimmt dann den Schaden ?
6 Antworten
wenn es fest mit dem grund verbunden ist, die gebäudeversicherung
wenn es lose da rumsteht und weggetragen werden kann, die hausrat
die gebäudeversicherung müsste das tragen
in der Gebädueversicherung sind abgesehen vom Gebäude selbst nur
Briefkästen, Grundstückseinfridigungen und Gartengeräte versichert....
Ein Sandkasten gehört ganz sicher nicht dazu
wenn es fest mit dem grund verbunden ist, die gebäudeversicherung
Es heißt:
"wenn es unmittelbar mit dem Gebäude verbunden ist
... natürlich meine Hausratversicherung, wenn ich denn Mieter bin und die Dinger mir gehören.
Genauso wie Sonnenschirm, Grill oder Rasenmäher.
..... Quatsch mit Sauce, Deine aberwitzige Behauptung.
Eigene Erlebnisse und alles ohne Vitamin B, habe ich bereits geschrieben.
Dann lies doch mal in deinen Versicherungsbedingungen nach, was da so steht
.... brauche ich nicht, sind bekannt.
Lasse Dir ggf. vorlesen, Wäsche auf der Leine gehört auch dazu!
Wenn diese "Hausratgegenstände" einfach so im Freien sind, werden sie NICHT über die Hausratversicherung gedeckt.
.... doch doch, rufe ggf. einfach mal da an.
Sturm-Versicherung leistet bei Gebäudeschäden. In premium-Tarifen sind auch "sonstige Grundstücksbestandteile", mit versichert. Ein Sandkasten und ein Komposthaufen gehören da aber nicht dazu.
Sturm (ab Windstärke 8) ist eine versicherte Gefahr der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung.
Beim Hausbesitzer gehört zumindest der Rasenmäher und der Briefkasten zu den Gefahren der Gebädeversicherung, bei Mietern kann der Rasenmäher wie auch alle anderen Gegenstände zum Hausrat zu rechnen sein. Das ist jedoch abhängig von den jeweiligen Versicherungstarifen.
"Sachen auf dem versicherten Grundstück"
sofern diese Gefahr mitversichert ist, sind die beschriebenen Sachen auch versichert.
Am Kompost dürfte wohl kaum ein Schaden entstanden sein... oder wie muss man sich das vorstellen?
Sorry
"Sachen auf dem versicherten Grundstück"
sofern diese Gefahr mitversichert ist, sind die beschriebenen Sachen auch versichert.
es muss natürlich heißen "versicherte Sachen" und nicht versicherte Gefahr....
Ausserdem, wem es nicht ganz klar sein sollte, dieser Satz bezieht sich auf die Hausratversicherung
Am ehesten noch die Gebäudeversicherung, wenn dort Sturm mit abgesichert ist. Es kommt aber auch ein bisschen auf die Versicherungsbedingungen an
Ich kenne Tarife, die so etwas unter Umständen mit versichern....deshalb schrieb ich "am ehesten". Es muss sich halt um einen "fest gebauten" Sandkästen handeln und nicht zB um so ein Plastikteil
in der Gebädueversicherung sind abgesehen vom Gebäude selbst nur Briefkästen, Grundstückseinfridigungen und Gartengeräte versichert....
Ein Sandkasten gehört ganz sicher nicht dazu
Das ist jetzt lustig, denn gerade bei deiner bevorzugten Versicherung sind diese Sachen in der Hausratversicherung explizit nur gegen Sturmschäden versichert, wenn sie im Gebäude aufbewahrt werden....