Kollektivstrafen im Dienstreglement?

1 Antwort

Artikel 182 des Militärstrafgesetzes, Absatz 5:

5 Die einheitliche Bestrafung mehrerer gemeinsam Fehlbarer ohne Berücksichtigung aller Strafzumessungsgründe bei jedem einzelnen (Kollektivstrafe) und die mehrmalige disziplinarische Bestrafung der gleichen Tat sind nicht zulässig.