Darf ich meine Kochmesser mit in die Schweiz nehmen (Zoll)
Ich fahre morgen in die Schweiz um dort zu arbeiten , nun habe ich nur eine Messer Tasche für meine Lieblinge , wie ist das dort geregelt ? Krieg ich da Ärger ?
6 Antworten
Wenn du jedem Ärger aus dem Weg gehen möchtest geh einfach beim Zoll rein und frage. Auf schweizer Amtsdeutsch heißt es so: Die vorübergehende Einfuhr von Werkzeugen in die Schweiz, für die Erbringung einer Dienstleistung, ist möglich, allerdings wird ein sogenannter Freipass benötigt. Ein Kochmesser sollte als Werkzeugen gelten.
Eigentlich ist gerade die Schweiz ziemlich tolerant was Waffen angeht. Ich würde trotzdem an der Grenze auf diese Tasche hinweisen; dann kommen die auch nicht auf dumme Gedanken.
Nach meinen Infos zählen Küchenmesser nicht zu den Waffen. Da sollte es in der Schweiz keine Probleme geben.
Vorsichtshalber würde ich die gut verpacken und bei der Einreise angeben und sagen, du wärst dir nicht sicher und würdest deshalb lieber nochmal nachfragen. In der Regel wirst du dann freundlich durchgewunken.
mmhh - die schweiz ist schonmal nicht EU. schau mal in den link http://www.kapo.tg.ch/documents/1201_Messer_und_Dolche.pdf im zweifel dort einmal anrufen. nebenbei: weisst du erst seit eben dass du morgen ins eu-ausland reisen wirst? was machst du, wenn jetzt jemand sagt, du musst zuerst genehmigungen beantragen? warum immer alles auf den letzten drücker....
Die Messer sind gebraucht und man sieht es. Sie gehören zu Deinem Handwerkszeug, dies gehört zu Deiner Ausrüsung, wie Schürze und Kochhose... etc.
Du wirst keine Einfuhrprobleme haben.
Fragen nach Ein- oder Ausfuhr beantwortest Du so:
Die Messer sind gebraucht, stellen keine Handelware dar und werden von Dir wieder ausgeführt, dienen nur als Handwerkszeug.
Viel Glück für morgen und ich hoffe, es brennt nichts an ;-)