Körperveletzung auf Privat-Grundstück

12 Antworten

Angezeigt werden kannst Du schon, strafbar gemacht hast Du Dich nach Deiner Schilderung aber nicht, das Verfahren wäre in jedem Fall nach § 170 II StPO einzustellen. Zwar hast Du in der Tat eine Körperverletzung begangen, die aber durch Dein Notwehrrecht gedeckt ist. Das betrifft möglicherweise schon das "geschubst werden", da Deine Reaktion darauf geeignet war, den Angriff tatsächlich zu beenden. In jedem Fall hast Du als Hausrechtsinhaber aber auch ein Notwehrrecht, um Dein Hausrecht tatsächlich durchzusetzen. Und das beinhaltet notfalls auch, den Nachbarn mit wohldosiertem körperlichen Einsatz von Deinem Grundstück zu befördern. Wäre es anders, würde sich jeder Security-Mensch in einer Disco strafbar machen, wenn er Leute vor die Tür setzt. Du hast definitiv nix zu befürchten. Im Gegensatz zu Deinem Nachbarn - der hat sich mindestens wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB strafbar gemacht, möglicherweise wegen dem Schubsen auch wegen Körperverletzung - sofern er Dir damit Schmerzen zugefügt hat.

Tilex  27.12.2010, 16:09

ich möchte nur in einem punkt widersprechen: notwehr ist das nicht! weder dauerte ein angriff an, noch stand ein angriff umittelbar bevor.

skyfly71  27.12.2010, 21:21
@Tilex

Naja... Auch wenn man "nur" geschubst wird und davon ausgehen muß, daß das ein zweites mal passiert, kann das eine Notwehr rechtfertigen. Und auch die Verteidigung des Hausrechts rechtfertigt eine Notwehrhandlung, sofern sie angemessen, verhältnismäßig und notwendig ist. Jemanden an den Armen fassen und mit Gewalt vom Grundstück befördern ist hier in jedem Fall möglich.

Wenn er das macht, zeig ihn auch an, dann wird das Verfahren eingestellt,

na angezeigt werden kannste immer^^ nur durchkommen ist ne ganz andere Sache und da der Idiot nicht nur dich provoziert hat sondern auchnoch angefangen hat...

Also lass ihm den Spass nen Spruch reißen zu können und dich kurzfristig aus der Ruhe gebracht zu haben...aber sei etwas souveräner...wenn er Dich doof anmacht(auf deinem Grundstück),packste ihn und trägst ihn runter(sofern du des schaffst) sagst nurnoch"und Da bleiben Sie jetzt"und gehst...und ehrlich...das einzige was solche Witzfiguren wollen ist Aufmerksamkeit...also schenk ihm keine

Naja Notwehr... da dir bewusst ist dass du um einiges kräftiger bist als er, hättest du das nicht machen müssen/dürfen.. Wenn er sich schwer verletzt hat, könntest DU ein Problem bekommen! Du weißt wer er ist, wie er heißt, wenn er auf deinem Grundstück ist, hättest ihn auch so anzeigen können ohne "Gewalt anzuwenden"

Notwehr ist diejenige Verteidigung die erforderlich ist um einen rechtswidrigen, gegenwärtige Angriff von sich oder einen anderen abzuwenden... Ich würde sagen der Klügere gibt nach, weiß ja nicht warum er auf deinem GS war, aber ihr solltet es nochmal unter Augen klären...

Aronphoenix  26.12.2010, 19:48

Ist Hausfreidensbruch kein Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut?

Horrorshow86  27.12.2010, 00:57
@Aronphoenix

Bei jeder Verteidigung ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten, wenn ich doch weiß dass ich kräftiger bin ( vielleicht ist der Nachbar ein 60jähriger, der meint übermütig zu werden ) da kann ich doch nicht meine ganze Kraft einsetzen... zumal müsste man wissen, hat mich der Nachbar gestubst und hat sich dann rumgedreht um zu gehen? Denn dann wäre dieser "Angriff" beendet gewesen und er hätte kein recht mehr "zurück zu stubsen." Vielleicht hat er seinem Nachbar ja gedroht, falls er das Grundstück nicht verlässt, wieso sollte er dann warten bis er angegriffen wird und hat deshalb zuerst gestubst... Was ich damit sagen will ist, dass manche meinen im Recht zu sein und dabei eigentlich nicht wissen was ihr Recht ist.. UND wir nicht wissen WAS genau passiert ist... man kann ja alles erzählen und keiner gibt gern zu dass er vll auch Mist gebaut hat... Ich finde eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hätte ausgereicht...

Aronphoenix  28.12.2010, 16:22
@Horrorshow86

Stimmt, wir wissen eben nicht genau wie es war, daher sollte man nicht vermuten sondern einfach die Inofrmationen nutzen die man hat. Und wenn sie jemand nicht auf aufforderung von einem Grundstück entfernt muss er damit rechnen das er entfernt wird.

Oder soll jetzt jeder Türsteher immer die Polizei rufen und Hausfriendsbruch anzeigen? Dann hätten die Herren in Grün/Blau ja nichts anderes mehr zu tun.

Aktion und Reaktion... Er hat angefangen. Wenn du dafür Zeugen hast kann er gar nix machen. Thema Reaktion und Notwehr

Desweiteren solang er sich nich verletzt hat kann er auch nix bebweisen. Und selbst mit nem blauben Fleck kann er sich immer noch privat auf den Hintern gesetzt haben :-D

Somit stünde es Aussage gegen Aussage und jeder vernünftige Richter verurteilt dann keinen.