Könnte ich ihn verklagen?

11 Antworten

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Geh zum Jugendamt und beantrage Unterhalt für das Kind unter Nennung des Kindsvaters, der nicht zahlen will. Die Behörden werden ihm dann schon vermitteln, wie das mit dem Zahlen für Kinder ist, die man in die Welt gesetzt hat. Sollte allerdings ein Vaterschaftstest beweisen, dass er nicht der Vater ist, dann solltest du in dich gehen und überlegen, wer noch in Frage kommt. In dem Fall zahlt auch erst einmal das Jugendamt.

Neunutzerinx3 
Beitragsersteller
 16.01.2013, 11:47

Er war bis jetzt der einzige mit dem ich was hatte, ich war schon schwanger als ich mit meinem neuen Freund zusammen gekommen bin.

Wenn das Kind geboren ist, lässt du ihn als Vater eintragen. Damit wird er automatisch unterhaltspflichtig und müsste sich ggf. selbst mit einem Vaterschaftstest dagegen wehren.

Falls du deinen neuen Partner vor der Geburt heiratest, wird er per Gesetz als Vater eingetragen.

Unterhalt steht dem Kind zu (nicht euch). Jedoch im Interesse des Kindes wirst du wohl einen Anwalt aufsuchen müssen oder das Jugendamt. Die werden das in die Wege leiten. Denn dann wird vom Gericht ein Vaterschaftstest in die Wege geleitet. Wird dein Exfreund als Vater festgestellt, wird er um eine Unterhaltszahlung nicht herumkommen. Zu überlegen wäre bei diesem Schritt, du müsstest schon sicher sein, dass dein Kind vom Exfreund ist, ansonsten wird es etwas peinlich.

Neunutzerinx3 
Beitragsersteller
 16.01.2013, 11:49

Ich bin mir 100 % sicher , dass mein Ex-freund der Vater ist. Er war mein erster Freund mit dem ich was am laufen hatte. Aber er trennte sich von mir, als er erfuhr das ich schwanger bin.

Biete Ihm einen Vaterschaftstest an -- wenn er den verweigert - verklage Ihn! Dann hast Du nähmlich alles "in Deinem Rahmen" mögliche getan und kannst nicht anders;-)

Ich würde mich mal beim Jugendamt melden u wenn es hart auf hart kommt, kann es sein das er einen Vaterschaftstest machen muss... Ansonsten (wenn er sich einkriegt u wieder weiß das er der vater ist) kannst du es so machen, das er sich den Unterhalt gerichtlich bestätigen lassen muss bzw nennt man das einen Bescheid zum Unterhalt, mit dem wird festgelegt wie viel er bezahlen muss...

Lg