Kann ich mit 15 Jahren mein Vater wegen Unterhalt anklagen?
Hallo,erstmal folgende Fakten, Ich bin 15 Jahre alt,gehe in die 10.Klasse und meine Eltern sind geschieden seit ich 2 Jahre alt bin.Zur Zeit lebe ich bei meiner Mutter und bei meinen Stiefvater.Die beide sind verheiratet und haben vor 7 Jahren auch noch einmal zusammen ein Kind gekriegt.Mein Vater hat noch nie richtig Unterhalt überwiesen.Das maximale war bisher 200 Euro.Wenn er mal zahlt dann max nur in 3 Monats Abständen und wie gesagt dann nur max 200 Euro.Mein Vater wohnt nur gute 7 km weit von mir weg hat eine Partnerin die selber 2 Kinder hat.(11 & 21)Beide sind allerdings nicht von ihn er ,lebt da nur.Ich habe ihn jetzt 1,5 Jahre nicht mehr gesehen.Der einzige Kontakt zwischen uns beiden ist das Handy wo er mal alle 4 Wochen anruft.Dann(so scheint es mir) ist er jedes mal besoffen und verspricht mir, er wuerde ab jetzt zahlen.Das Problem ist er arbeitet im Ausland(in der Schweiz) & macht glaube ich auch noch Schwarzarbeit.Da will ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.Meine Mutter hat ihn Jahre lang versucht zu verklagen--> kein Ergebnis.Jetzt meinen sie sie koennten ihn nicht mehr verklagen sondern das ich das jetzt machen müsse. Und jetzt zu meine Frage(n) Wo kann ich mich erkundigen?(Anwalt?!?) Gibt es überhaupt Chancen zu gewinnen? Darf ich das überhaupt schon mit 15(in 1 Monat 16) Aber die wichtigste Frage ist immer noch; Wo kann ich mir Rat holen? Danke schon mal!
8 Antworten
Eigentlich muss dein "richtiger" vater kein unterhalt mehr Zahlen da deine Mutter jetzt neu verheiratet ist.
Das ist vollkommener Quatsch. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern endet nicht durch neue Heirat eines Elternteils. Dann müßte der Stiefvater das Kind schon adoptieren.
Also denn muss er 100 % nicht zahlen und es gibt keine Hoffnung?
BeO Jugendamt. Die können dir da helfen
Bis zu Deinem 18. Geburtstag ist deine Mutter für dich sorgeberechtigt und somit auch verantwortlich, für deinen Unterhalt zu sorgen - also den Barunterhalt bei deinem leiblichen Vater einzufordern.
Dazu muss sie garnicht klagen - sie könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt für dich einrichten lassen, dann würde das Jugendamt es übernehmen, die Verdienstnachweise deines Vaters anzufordern und danach den Unterhalt für dich zu berechnen.
Das Jugendamt könnte dann auch einen "Titel" über die Höhe des Unterhaltes ausstellen - würde dein Vater dann nicht oder zu wenig zahlen, könnte dieser fehlende Betrag auch nachträglich (30 Jahre) bei ihm eingeklagt/ gepfändet... werden.
(Ohne einen Titel ist es nicht möglich, für die zurückliegenden zeit "Nachzahlungen" einzuklagen.)
Nur, wenn sich anhand seiner Einkommensnachweise herausstellen würde, dass er zu wenig verdient..., bräuchte er wenig oder keinen Unterhalt für dich an deine Mutter überweisen.
Sobald Du volljährig bist, kannst bzw. musst Du dann selbst deinen Unterhalt einfordern - ab deinem 18. Geburtstag ist deine Mutter nicht mehr sorgeberechtigt und dann auch barunterhaltspflichtig wie dein Vater.
Ab dann könntest Du auch selbst klagen - bis dahin darf dies nur ein Sorgeberechtigter für dich tun.
Du selbst kannst keinen Anwalt beauftragen. Aber eine Unterhaltsklage läuft ins Leere, wenn bei deinem Vater nichts zu holen ist. Das würde nur zusätzliche Kosten verursachen. Deswegen hat deine Mutter auch sicher unterlassen.
Rat kannst du dir beim Jugendamt holen.
Wenn deine Mutter geklagt hätte, müßte es doch einen Titel geben, aus dem man vollstrecken können sollte!? Ansonsten ist da wohl gewaltig was schief gelaufen. Normalerweise ist bis zu deiner Volljährigkeit auch weiterhin deine Mutter für eine Unterhaltsklage zuständig, wenn sie sorgeberechtigt ist. Ohne deren Unterschrift könntest du als Minderjährige auch keinen Anwalt beauftragen.