Kann ich mit 15 Jahren mein Vater wegen Unterhalt anklagen?

8 Antworten

Eigentlich muss dein "richtiger" vater kein unterhalt mehr Zahlen da deine Mutter jetzt neu verheiratet ist.

ralosaviv  15.12.2013, 16:57

Das ist vollkommener Quatsch. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern endet nicht durch neue Heirat eines Elternteils. Dann müßte der Stiefvater das Kind schon adoptieren.

Jeffbest 
Beitragsersteller
 15.12.2013, 16:53

Also denn muss er 100 % nicht zahlen und es gibt keine Hoffnung?

BeO Jugendamt. Die können dir da helfen

Bis zu Deinem 18. Geburtstag ist deine Mutter für dich sorgeberechtigt und somit auch verantwortlich, für deinen Unterhalt zu sorgen - also den Barunterhalt bei deinem leiblichen Vater einzufordern.
Dazu muss sie garnicht klagen - sie könnte eine Beistandschaft beim Jugendamt für dich einrichten lassen, dann würde das Jugendamt es übernehmen, die Verdienstnachweise deines Vaters anzufordern und danach den Unterhalt für dich zu berechnen.
Das Jugendamt könnte dann auch einen "Titel" über die Höhe des Unterhaltes ausstellen - würde dein Vater dann nicht oder zu wenig zahlen, könnte dieser fehlende Betrag auch nachträglich (30 Jahre) bei ihm eingeklagt/ gepfändet... werden.
(Ohne einen Titel ist es nicht möglich, für die zurückliegenden zeit "Nachzahlungen" einzuklagen.)
Nur, wenn sich anhand seiner Einkommensnachweise herausstellen würde, dass er zu wenig verdient..., bräuchte er wenig oder keinen Unterhalt für dich an deine Mutter überweisen.

Sobald Du volljährig bist, kannst bzw. musst Du dann selbst deinen Unterhalt einfordern - ab deinem 18. Geburtstag ist deine Mutter nicht mehr sorgeberechtigt und dann auch barunterhaltspflichtig wie dein Vater.
Ab dann könntest Du auch selbst klagen - bis dahin darf dies nur ein Sorgeberechtigter für dich tun.

Du selbst kannst keinen Anwalt beauftragen. Aber eine Unterhaltsklage läuft ins Leere, wenn bei deinem Vater nichts zu holen ist. Das würde nur zusätzliche Kosten verursachen. Deswegen hat deine Mutter auch sicher unterlassen.

Rat kannst du dir beim Jugendamt holen.

Wenn deine Mutter geklagt hätte, müßte es doch einen Titel geben, aus dem man vollstrecken können sollte!? Ansonsten ist da wohl gewaltig was schief gelaufen. Normalerweise ist bis zu deiner Volljährigkeit auch weiterhin deine Mutter für eine Unterhaltsklage zuständig, wenn sie sorgeberechtigt ist. Ohne deren Unterschrift könntest du als Minderjährige auch keinen Anwalt beauftragen.