Könnte ein Gnadengesuch unter diesen Umständen erfolgreich sein?
Hallo! Ich habe mal eine Frage,meine Cousine ist vor fast drei Jahren zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen Betrug verurteilt worden(die Bewährungszeit wäre im Februar 2012 zuende)Da war Sie schon schwanger mit Ihrem ersten Sohn.Durch Ihren damaligen kriminellen Lebensgefährten und den falschen Freundeskreis,ist sie kurz danach wegen Anbau von BTM zu einer 6 monatigen Haftstrafe verurteilt worden. In der Zeit,wo Sie auf Ihren Berufungstermin gewartet hat,ist Sie wegen Computerbetrug nochmal zu 5 Monaten Haft verurteilt worden.Als Sie dann erfahren hat,das Sie mit Zwillingen schwanger ist,hat Sie sich von Ihrem damaligen Lebensgefährten getrennt und auch den Kontakt zu den falschen Freunden abgebrochen.Sie ist wieder zu Ihrer Familie gezogen.Seitdem Sie keinen Kontakt mehr mit diesen Leuten hat,hat sich ihr Lebensstil um 1000 prozent gewandelt! Sie hat in einer Woche wegen den 5 Monaten Berufungsverfahren und Ihr Anwalt,will versuchen aus den 5 und den 6 Monaten eine Gesamtfreihheitsstrafe bilden zu lassen und diese nochmal zur Bewährung aussetzen zu lassen.Auch Ihre Bewährungshelferin kann eine günstige Sozialprognose stellen ,auch die Familienhilfe vom Jugendamt,hat einen Bericht geschrieben,das die Bindung zwischen Ihr und ihren Kindern so stark ist,das sie unter keinen Umständen getrennt werden sollten,weil das Mutter und Kinder in ihrer Entwicklung stark beeinträchtigen würde.Meine Frage jetzt an Euch ist es wohl sinnvoll,wenn das Berufungsverfahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann,einen Gnadenersuch zu stellen? Denn wenn Sie wirklich in Haft muss,dann würden die Kinder... der große ist jetzt 2 1/2 Jahre und die Zwillinge 7 Wochen alt in verschiedene Pflegefamilien kommen.Das würde für die Kinder bedeuten,das sie nicht nur ihre einzige Bezugsperson verlieren,sondern auch noch Ihre Geschwister.Sie hat sich wirklich geändert!!! Sie will Ihren Kindern ein gutes und legales Leben vorleben.Meint Ihr unter diesen Umständen würde ein Gnadengesuch erfolgreich sein können,wenn das Berufungsverfahren nach hinten los geht?
6 Antworten
Auf ein Gnadengesuch braucht man bei der Geschichte nicht bauen, da ja das Gericht, das über die Frage, ob es noch einmal Bewährung geben wird, bereits alle Fakten kennt.
Wenn denn die Stellungnahmen alle so positiv sind, dann erscheint aber die Chance einer neuen Bewährung doch relativ hoch. Sofern beide Taten vor der Verhandlung begangen wurden, wo sie die 6 Monate bekommen hat, sollte hier auch eine Gesamtstrafe möglich sein.
Ob beide Sachen gesamtstrafenfähig sind weiß ich nicht, könnte aber sein.
Trotzdem kann immer noch die Bewährung der ersten Sache (8 Mon.) widerrufen werden, schließlich wurde diese Dame erneut wegen Betrugs auffällig.
In Anbetracht aller Umstände kann es durchaus nochmals Bewährung geben, aber sicher voraussagen kann es natürlich keiner.
Gnadengesuche werden i.d.R. abgelehnt, es sei denn, es werden nach Verurteilung neue Sachlagen (private Umstände) bekannt, die während des Verfahrens noch anders gewesen sind. In diesem Fall wird das eher nicht so sein.
Mal was vorgweg - wer unbelehrbar ist, der sollte auch die Konsequenzen daraus tragen! Ich bin ein sozial eingestellter Mensch - doch hier meine ich ab in den Bau und die Kinder weg! Du vergisst zu den 5 und 6 Moanten noch die 8 Monate, die schon auf Bewährung sind. Als höchste der gefühle sehe ich da 1,5 Jahre... ob auf Bewährung oder nicht entscheidet der Richter....
da könnte ja jeder Kriminelle auf den Trichter kommen,plötzlich mal schwanger werden,den Luxus haben Männer nicht.Sie wurde nicht gezwungeb,also soll sie zu ihren Fehlern stehen und dafür brummen und vielleicht ist es auch für die Kinder besser,in geordnete Familien zu kommen,als zu einer Kriminellen,sie ist ja nicht mal ein Einzeltäter und dafür sollen andere noch Verstädnis haben!???
Du Schlaumeier....Sie ist nicht absichtlich mit Zwillingen schwanger geworden.Oder willst Du mir jetzt erzählen das man das kurzfristig planen kann??? Und nur weil Sie kriminell war, heisst das nicht gleich auch das Sie eine schlechte Mutter ist.Oder meinst Du wirklich,Sie hätte Ihre Kinder noch,wenn auch nur ansatzweise eine Kindeswohlgefährdung bestanden hätte oder bestände? Deine dummen Komentare kannst Du dir sparen,denn ich habe hier um Rat und nicht um dumme Sprüche gebeten!!! Und wer lesen kann,ist KLAR im VORTEIL!!!!! (bezüglich des Berichtes der Familienhilfe vom Jugendamt) Schon mal was von falschem Umgang und naivität gehört? Immerhin ist Sie erst 24 jahre alt...Aber ich weiß...Du bist bestimmt perfekt zur Welt gekommen!!!!
..wenn alle von dir gemachten Angaben richtig sind dürfte das Gericht den Vorschlägen des Rechtsanwaltes folgen. Also würde ich mir hier erst einmal keine Gedanken machen.
MfG Ursusmaritimus