Können sie mich zurückverfolgen?
Ein Freund von mir hat letzten einen Autounfall gemacht. Er war alkoholisiert und hatte keinen Führerschein. Der Unfall hat in einer anderen Stadt stattgefunden, er ist von der Unfall Stelle geflüchtet(Auto war noch fahrbereit, nur ein leichter Unfall mit parkenden Autos) nun hat er sehr große Angst das man ihn oder das Auto zurückverfolgen kann.
Was meint ihr?
21 Antworten
Vielleicht selber zur Polizei gehen und sich selber anzeigen, so ist das Gewissen beruhigt und den Rest wird die Versicherung bezahlen... dass er "voll" war, braucht er ja bei der Polizei nicht anzugeben... Okay, das einzige ist, dass seine Autoversicherung dann wohl teurer wird... Grins...
Die Aufklärungsquote solcher Unfälle ist in den letzten Jahren zum Glück sehr gestiegen ..
Das mit dem Alkohol hat sich ja inzwischen erledigt, das wird man nicht mehr nachweisen können .. es bleibt also die Straftat gem. §142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Wenn man freiwillig zur Polizei geht und bei der Aufklärung mitwirkt, bleibt die Hoffnung, dass die Strafe niedriger ausfällt ..
Dass die Sache jetzt schon 2 Wochen her ist und die Polizei bisher nicht da war, hat nichts zu bedeuteten. In einigen Fällen dauert es mehrere Monate bis der Fahrer ermittelt ist ...
Du bist also Dein eigener Freund. Und der Alkohol Dein bester Freund, wie es scheint...
Ich hoffe sehr, dass irgendein Zeuge diesen Vorfall beobachtet und gemeldet hat, damit dieses A...loch (das vielleicht eh Du bist) dafür zur Rechenschaft gezogen wird!
Selbstverständlich wird das aufgedeckt.
Können sie mich zurückverfolgen? Freudscher Versprecher? hrhrhr
im Übrigen reicht eine Anzeige..Ermittlung und dann ist es kein Problem mehr (es reicht eine Lackprobe von seinem PKW der immer Spuren hinterlässt^^
das ist leichter als Du denkst;-P
koch schon mal Kaffee für die Beamten ^^
eben eben
Das interessiert mich gar nicht ob die Beamten Lackproben machen können oder nicht wie schon des öfteren gesagt wurde der Unfall nicht von mir ausgeübt! Ich glaube auch wirklich nicht das die Beamten zu ihm kommen sollten da der Unfall schon zwei bis drei Wochen in der Vergangenheit liegt!
na dann warte mal ab ^^
Du bist aber ,wenn Du es nicht selber warst Mitwisser und das ist genau so schäbig wie der jenige der die Fahrerflucht begangen hat. Also kann die Polizei auch Dich vernehmen. Du deckst eine Straftat das scheint Dir nicht bewußt zu sein.