können minderjährige Kinder begünstigte einer Risikolebensversicherung sein?
Meine frage steht ja schon oben, kann ich meine beiden minderjährigen Töchter als begünstigte der Risikolebensversicherung eintragen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Versicherung, Vorsorge, Investment
Ja das geht. Gerade bei unverheirateten Paaren mit Kinder tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Solange das Kind aber noch keine 18 Jahre alt ist wird für die Verwaltung des Vermögens ein fremder Betreuer eingesetzt. Wir sprechen hier von einer "finanziellen Scheidung". Denn es gibt einen Interessenkonflikt mit dem Erziehungsberechtigten.
Ebenfalls gilt es die Freigrenzen zu beachten. Kinder haben 400.000€ Freibetrag. Lebenspartner nur 20.000€
Ja, sie können erben, aber bei Minderjährigkeit wird ja immer dann ein Treuhänder oder Verwalter eingesetzt bzw. gesetzlicher Vertreter.