Können meine Eltern mich einfach so rausschmeißen!?

11 Antworten

deine eltern können dich theoretisch gesehen immer auf die straße setzen sobald du 18 bist.

dein kindergeld steht ihnen zu solange,wie du bei ihnen wohnst.

sollten sie dich mal rausschmeissen sind sie evtl. zu unterhalt verpflichtet und das kindergeld steht dann natürlich dir zu 

DerHans  08.02.2016, 14:22

Das "Kind" muss ernsthafte Bemühungen NACHWEISEN, die Ausbildung fortzusetzen und zu beenden.

2 Nebenjobs, sind da nicht gerade förderlich

WillSpliff  08.02.2016, 14:41
@DerHans

ernsthafte bemühungen nachweisen bedeutet in dem fall ,ob er bewerbungen schreibt oder nicht...oder liege ich da falsch? 2 nebenjobs sind allemal besser als auf der faulen haut rumzuliegen und nix zu tun und genügend zeit für bewerbungen bleibt da allemal

just01 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 14:53
@WillSpliff

Tut mir leid, dass mir kaum eine andere Wahl bleibt. Das nächste Studium kann ich leider erst wieder zum Wintersemester aufnehmen. Da bleibt mir kaum was Anderes übrig, als "nur" zu jobben und ich arbeite immerhin 20 Stunden die Woche, mache viel Sport und freue mich auf mein nächstes Studium. Weiß nicht, was daran jetzt so schlimm sein soll. 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Wenn Du also einen Ausbildung hast besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Grundsätzlich gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (§1601) vor, dass Vater und Mutter die Pflicht haben ihren Kind die erste Ausbildung od. das Studium zu finanzieren. Das sind sie ihnen laut Gesetz schuldig. Notfalls können Kinder die Zahlung einklagen.

Eltern dürfen ihre finanzielle Zuwendung auch nicht an die Berufsrichtung knüpfen. Geht der Nachwuchs eigene Wege, die seinen Begabungen entsprechen, müssen sie trotzdem überweisen. Doch auch Eltern haben Rechte. Sie müssen Bummelstudenten nicht auf ewig durchziehen ebenso wenig, wie sich in Finanznot stürzen. Geduld ist allerdings immer gefragt. Vor allem dann, wenn sich Schulabgänger erst einmal eine Auszeit zur Orientierung gönnen. Bis zu einem halben Jahr "Chillen" müssten Eltern hinnehmen, erläutert Balschun. Danach muss der Nachwuchs damit rechnen, dass die Überweisungen der Eltern ausbleiben. Wer nach der Schule erst einmal ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, hat dagegen immer Anspruch auf Unterhalt (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle 10 WF 300/11). Gleiches gilt während berufsvorbereitender Praktika (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Rostock 10 WF 234/05).

Studenten dürfen sich nach geltender Rechtsprechung einmal umorientieren und in ein anderes Fach wechseln, ohne dass sie ihren Anspruch auf Finanzierung verlieren. "Eine Umorientierung sollte am besten noch in den ersten Semestern passieren", sagt Balschun. Und dann heißt es, das Studium flott durchzuziehen.

Für ewige Bummler müssen Eltern nicht zahlen. Sie dürfen zur Kontrolle auch Scheine und Prüfungsergebnisse verlangen und Langzeitstudenten den Dauerauftrag löschen. Hängt der Nachwuchs nach dem Bachelor-Abschluss gleich noch ein Master-Studium dran, müssen sie dagegen in der Regel noch weiter die Geldbörse aufmachen (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle 15 WF 17/10).

Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 735,-  Euro pauschalesiert.

Düsseldorfer Tabelle: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

P.S. auch Eltern haben Anspruch auf Unterhalt durch die Kinder wenn es das Einkommen der Kinder zulässt.

deine eltern sind gestzlich dazu verpflichtet dich bis zum abschluss deiner erstausbildung zu unterstützen

das heißt bis du eine vollendete ausbildung hast oder ein studium vollendent hast

dies gilt jedoch nicht wenn du die ausbildung oder das studium abgebrochen hast von daher ja können sie und sie müssen dir keinen cent mehr geben : /

KeinenDunst  09.02.2016, 00:12

stimmt nicht ganz:

Studenten dürfen sich nach geltender Rechtsprechung einmal umorientieren und in ein anderes Fach wechseln, ohne dass sie ihren Anspruch auf Finanzierung verlieren. "Eine Umorientierung sollte am besten noch in den ersten Semestern passieren". Und dann heißt es, das Studium flott durchzuziehen. Bis zu einem halben Jahr "Chillen" müssten Eltern aber hinnehmen.

KeinenDunst  09.02.2016, 00:15
@KeinenDunst

Bis zu einem halben Jahr "Chillen" müssten Eltern aber hinnehmen. Bedingt durch den wechsel und Wartezeit auf neues Semester.

Da du volljährig bist, sind deine Eltern nur WÄHREND einer Ausbildung für deinen Lebensunterhalt mit verantwortlich.

wenn du keine eigene Initiative zeigst, den jetzigen Zustand möglichst schnell zu beenden, können sie dich tatsächlich vor die Tür setzen.

Auch der Kindergeldanspruch besteht nur WÄHREND einer Ausbildung.

Rausschmeißen dürfen sie dich, das Kindergeld dürfen sie dann nicht behalten. Solange du bei ihnen wohnst, steht deinen Eltern allerdings das Kindergeld zu, nicht dir.

DerHans  08.02.2016, 14:27

Das Kindergeld werden die Eltern zurück zahlen müssen, das das "Kind" sich nicht in einer Ausbildung befindet. Ob er für diesen neuen Studiengang überhaupt einen Platz bekommt steht ja noch gar nicht fest.

just01 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 14:45
@DerHans

Doch, das denk ich schon, weil ich ein 1,2 Abi hab und der Studiengang in den letzten Jahren einen NC von 1,9 hatte.