Schule abgebrochen, KEIN KINDERGELD?

8 Antworten

Unter welchen Voraussetzungen es Kg gibt:

"
-eine Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen können.
Außerdem muss man nachweisen, dass sich das Kind um einen
Ausbildungsplatz bemüht. Das kann man zum Beispiel, wenn das Kind bei
einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend
gemeldet ist.
-arbeitslos sind. Und bei einer Agentur für Arbeit
oder bei einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind. Dies gilt nur bis
zu Vollendung des 21. Lebensjahres.
-einen Bundesfreiwilligendienst oder ähnlichen Dienst ableisten.
-sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden. Dies gilt für höchstens vier Monate."

(quelle:https://www.arbeitsagentur.de/fragen-und-antworten-zum-kindergeld-ab-18)

Mit Glück sollte das letzte auf dich zu treffen.

Melde Dich arbeits- oder ausbildungssuchend, dann bekommst Du auch Kindergeld.

Du würdest nur Kindergeld beantragen können, wenn du dich nachweislich auf Ausbildungsstellen bewirbst. Schulen zählen leider nicht dazu. Dann würdest du erst ab Beginn der Schulzeit wieder Kindergeld bekommen.

arbeitssuchend melden, geh zum arbeitsamt und erkläre die sytuation. zwischen zwei ausbildungen wird dir auf jedenfall das geld auch bezahlt!