Können meine Eltern mich einfach rausschmeißen?

16 Antworten

Wenn Du Dir eine eigene Bleibe suchst, dann kannst Du bei der ARGE Hardt IV beantragen und bekommst auch die Nebenkosten für Unterkunft und Heizung. Mit den Eltern ist wohl nicht zu diskutieren - was auch sein Gutes hat - schlimmer ist es wenn Eltern klammern und ihre Kinder nicht gehen lassen. Auf jeden Fall würde ich mir ein Umfeld suchen, wo Du Dich wohl fühlst, damit du dann nicht alleine stehst - Du weist was ich meine. Ich denke auch, dass die ARGE den Eltern schon sagen wird, was Recht ist - das ist für Dich allemal richtiger also nur mit Empfindungen zu streiten.

Hm, vielleicht haben Deine Eltern nur Angst, dass "aus dir nichts wird" und reagieren deshalb so heftig. Vielleicht ist es tatsächlich besser, wenn Du Hilfe bei der Arge beantragst und ihr erstmal eine räumlich Distanz habt. Denk doch mal über ein freiwilliges soziales/kulturelles/ökologisches Jahr nach, je nachdem was dich interessiert ist das eine gute Sache um neue erfahrungen zu sammeln und die Zeit bis zur Ausbildung sinnvoll zu nutzen. Über Google findest du Infos dazu. Viel Erfolg und nimm dir das mit deinen Eltern nicht so zu Herzen, ist sicher nur ein Versuch, ein bisschen Druck zu machen, damit du eine Ausbildung findest. Eltern sind auch nicht immer perfekt, man darf nicht so hohe Ansprüche an sie haben. Es renkt sich sicher wieder ein mit euch.

Die Eltern sind bis zum Ende der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Hat das Kind nach dem 18. Geburtstag seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen oder begonnen, sind sie so lange unterhaltspflichtig, wie das Kind seine Ausbildung zielstrebig betreibt. Und das kann auch heißen, sich intensiv um eine Ausbildung bemühen - was Du ja offensichtlich tust. Deine Eltern können sich allerdings aussuchen, ob sie Dir Unterhalt in Form von Geld oder Naturalien gewähren - sie können Dich also rausschmeißen, müssen dann aber auch zahlen.

Wenn sie nicht zahlen - weil sie nicht wollen oder können, kannst Du von der ARGE zwar auf die Wohnung Deiner Eltern verwiesen werden. Wenn dies aber faktisch nicht umsetzbar ist, weil Deine Eltern sich weigern, Dich länger zu beherbergen oder wieder aufzunehmen, hast Du trotzdem einen Anspruch auf Hartz IV. Dann kann es aber passieren, daß sich die Eltern der ARGE gegenüber schadenersatzpflichtig machen.

Mellylein  13.07.2010, 15:48

Solang sie sich nicht in einer Ausbildung befindet, sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig.

skyfly71  13.07.2010, 16:02
@Mellylein

Das wäre schlimm, wenn es so wäre. Glücklicherweise gibts genug Gerichtsurteile, daß das NICHT so ist.

Mellylein  13.07.2010, 16:09
@skyfly71

Das ist so festgelegt, dass die Eltern nicht mehr verpflichtet sind, solang das Kind sich nicht in Ausbildung befindet. Da nutzt auch einklagen nichts. Meine Mutter arbeitet bei der Arge und hat vorher im Studentenwerk gearbeitet und hatte viel mit Bafög zu tun, daher weiß sie von A-Z über alles bescheid, vorallem wie das mit dem Unterhalt geregelt ist.

skyfly71  13.07.2010, 16:30
@Mellylein

Da ich keine Lust hab, jetzt stundenlang nach der absolut passenden Stelle zu googeln, hier nur mal ein Link:

http://www.rechtsanwalt-bussler.de/index.php?option=com_content&task=view&id=694&Itemid=456

Man beachte den Absatz:

Sowie das Kind volljährig wird, gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Ein Unterhaltsanspruch besteht daher nur wenn und solange das Kind sich in der Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) oder im Status „Ausbildung suchend“ befindet.

Schade dass deine Eltern kein Verständnis haben, so wie du schreibst bist du nicht faul sondern du bewirbst dich fleißig. Mach weiter so, falls du gar nichts finden solltest könntest du mit Studium weiter machen. Was für ein Abschluss hast du?

Pralinschen89 
Beitragsersteller
 13.07.2010, 15:09

einen realschulabschluss... und möchte auch lieber geld verdienen als weiter zur Schule zu gehen. Vorallem will ich jetzt geld verdienen um auszuziehen. so hab ich meine eltern noch nie erlebt...

Deine Eltern können dich aus diesem Grund nicht rausschmeißen. Sie müssen dich bis zu deinem 25. Lebensjahr, vielleicht mittlerweile auch schon bis zum 27. Lebensjahr bei sich wohnen lassen, liegen denn keine anderweitigen Probleme vor. Bafög bekommst du nicht, ALG 2 müsstest du beantragen, wenn du ausziehen würdest. Deine Eltern sind NICHT verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen, wenn du nur faul Zuhause rumsitzt. Erst wieder, wenn du eine Ausbildung anfängst, kannst du auf Unterhalt bestehen.