Können Eltern haften wenn 13 jährige mit einander Sex haben?

6 Antworten

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Hallo,

Natürlich nicht, schließlich tut niemand etwas Verbotenes.

By the way: Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, während das Kind etwas Verbotenes getan hat (§ 832 BGB).

Liebe Grüße

Lilien82 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 20:34

Wenn Sie einen Schaden tun oder? Sex ist in dem Fall. Kein schaden?

BrightSunrise  24.10.2018, 20:36
@Lilien82

So, wie ich deine Frage verstanden habe, handelt es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr führt für gewöhnlich nicht zu Schaden.

Sollte aber z.B. der 13-jährige die Zwölfjährige vergwaltigt haben (§ 177 StGB), so hätte das durchaus zivilrechtliche Konsequenzen. Die Eltern hätten damit jedoch erstmal nichts zu tun, es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt (§ 832 BGB).

BrightSunrise  24.10.2018, 20:40
@BrightSunrise
Sollte aber z.B. der 13-jährige die Zwölfjährige

Ups, war ja eine 13-jährige in der Frage, aber das ändert nichts an dem Rest des Textes.

Die Aussage "Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder" ist Quatsch - auch wenn dies noch so häufig zitiert wird.

In Deutschland gilt, dass Sex zwischen Kindern (also solange die unter-14-jährigen unter sich bleiben) erlaubt ist. Verboten ist lediglich die Kombination unter-14 mit ab-14 - und dabei auch nur für den Jugendlichen ab 14 strafbar!

Daher gibt es erstmal keine Grundlage für eine Anzeige! Solange der Sex zwischen den beiden einvernehmlich ist, kann weder dem Kind noch dessen Eltern etwas passieren. Allerdings gibt es da noch § 180 StGB, wo Ziffer (1) lautet:

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

  1. durch seine Vermittlung oder
  2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Das bedeutet, dass wenn beispielsweise die Eltern des 13 jährigen erlauben, dass die 13-jährige Freundin bei ihm übernachtet (Verschaffen von Gelegenheit), OBWOHL deren Eltern dies verboten haben bzw. nichts davon wissen, dann wäre dies (zumindest nach meinem Rechtsverständnis) strafbar. Aus dem Paragraphen geht jedoch auch hervor, dass die Sorgeberechtigten ihren Kindern dies erlauben dürfen!

Dies ist natürlich kein Freibrief für Unvernunft, denn wenn ein Kind schwanger wird, dann interessiert sich automatisch das Jugendamt für die Umstände... Dass sich Teenager für "sooooo viel reifer als die anderen" halten, ist typisch - das geht den meisten so...

Gegen etwas Schmusen und etwas Petting ist auch kaum etwas einzuwenden - mit "richtigem" Sex sollten Kinder allerdings besser noch etwas warten, sich um eine vernünftige Verhütung kümmern und keinen Wettbewerb daraus machen, wer am frühesten seine Jungfräulichkeit verliert.

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, es liegt schließlich keine Straftat vor, noch ist dadurch ein Schaden entstanden.

nein die eltern können nicht haftbar gemacht werden. was wollen die anderen eltern da anzeigen? der junge war ja selbst noch nicht strafmündig, was soll das also?

„Eltern haften für ihre Kinder“ ist eine im Volksmund bekannte Redensart, die allerdings nie zutrifft; also nein, die Eltern haften dafür nicht, weil es ja auch keine Straftat ist.