Klingenlänge maximal eine Handbreit - woher kommt das?
Relativ häufig taucht als Antwort bei Fragen nach der Legalität von Messern die berühmt-berüchtigte 'Handbreit-Regel' auf: Ein Messer soll nur dann legal sein, wenn die Klingenlänge nicht länger als eine Handbreit ist.
Weiß jemand, woher dieser Aberglaube (denn mehr ist es nicht) eigentlich kommt ?
7 Antworten
Ja - also wie du schon sagst... rechtlich ist es NICHT so, aber man sagt, dass Messer nicht breiter als eine Hand sein durfte, damit man es nicht vor einem potentiellen Gegen "in oder hinter der Hand" verbergen konnte.
Kommt also aus einer Art "Kampf-Fairness" heraus (wie gesagt: sagt man....)
Zwar hilft mir Deine Antwort auch nicht weiter, aber immerhin zieht Du nicht irgendwelche nicht vorhandenen oder falsch verstandenen Gesetze zur Begründung heran.
Die „Handbreiten-Regel“ ist eine urbane Legende, wohl aus den USA stammend. Als Maßeinheit ist die Handbreite denkbar ungeeignet, so das eventuelle Gesetze, die auf eine derartige anthropomorphe Maßeinheit setzen, älter als uns bekannte gängige Maßeinheiten sein müssten.
Persönlich sind mir keine Bundes- oder Landesgesetze aus den USA bekannt, die etwas derartiges jemals vorgeschrieben haben. Die Legende ist jedoch in allen möglichen Ländern anzutreffen, darunter Belgien, Spanien, Italien und weitere. Teilweise wird die Handbreite einer Messerklinge auch von deutschen Behörden genutzt, jedoch ohne eine derartige Behauptung einer Regelung (vgl. zum Beispiel „Messer - Dolche - Schwerter; Bayerisches Landeskriminalamt, Stand 01. April 2008“).
Auf englischen Waffenseiten ist die vermeintliche Handbreiten-Regel auch öfter anzutreffen, vgl. dazu http://weaponlaws.wikidot.com/common-myths
Das ist kein Aberglaube.
§42a WaffG (1) 3:
Es ist verboten (...) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Und die Handbreite eines erwachsenen Mannes ist ca. 12 cm.
Dabei geht es aber nur um das Mitführen eines Messers. Zu Hause kannst Du alles mögliche haben.
Lieber clemensw bevor du so einen Blödsinn schreibst rate ich dir dich erst mal zu erkundigen!
Erstens gibt's den § 42a WaffG erst seit 2008, die Geschichte mit der Handbreit Klingenlänge ist aber uralt.
Zweitens: Eine durschschnittliche Hand ist kleiner als zwölf cm.
ja das ist kein gesetz wen du deine handfläche mal mist dan siehst du das sie ungefär 8 cm oder etwas länger ist und gesetzlich darf man unter 18 jahren ein messer haben desen klinge 8,5 cm lang ist und dan kan an ungefähr sehen ob es 8,5 cm sind durch die hanfläche
Leider falsch. Die Klingenlänge von 8,5 cm gilt nur für Springmesser, nicht aber für feststehende Messer oder 'normale' Klappmesser.
Wenn es nur um Springmesser gehen würde, hättest Du Recht, da der Besitz von Springmessern (sofern sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen) erst ab 18 legal ist. Das liegt allerdings daran, dass auch legale Springmesser als Waffen gelten.
Es war bis 2008 eine nicht gesetzliche Regelung (Leit, Richtlinienprinzip).
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Eine Leit, und Richtlinie hat keine Rechtskraft, und ja bis 2008 heist, das es jetzt eine Rechtsgültige Rechtslage gibt.
Wie kommst du darauf, dass es die jetzt gibt? Die Handbreitregel war früher schon falsch und ist es immer noch.
" eine nicht gesetzliche Regelung" ist keine Regelung, und ehrlich gesagt, ist das auch keine Antwort auf die Frage,
PS: Der Link beschreibt übrigens die derzeitige Rechtslage,