Klimagerät direkt unter der Wohnung
Die Situation ist folgende:
Ich wohne seit knapp einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus unter dem eine Bäckerei ist. Zu dieser Bäckerei gehört eine SEHR LAUTE Klimaanlage mit Kompressoren für die Kühlung des Lagerraumes. Es surrt und brummt 24h durch. Besonders nachts ist diese Geräuschkulisse kaum erträglich. Richtig einschlafen kann ich schon seit Ostern nicht mehr. Dort ging die ganze Geschichte los. Mein Körper kann sich einfach nicht erholen. Das macht mich krank und schlägt mir ganz schön auf die Psyche.
Nun meine Frage:
Ist der Vermieter nicht verpflichtet mindestens die Nachtruhe einzuhalten? Die Verwaltung hat mir nahegelegt, mich nach was anderem umzuschauen da man da halt nix machen könne. Nun bin ich mir sehr unsicher ob ich mir ne neue Wohnung suchen soll, oder ob ich kämpfen soll, wenn es sein muss eben bis vor Gericht.
Bin in der Schweiz Wohnhaft.
Herzlichen Dank im Voraus. Tamy
5 Antworten
Die Frage ist, ob du bei Einzug von dem Krachmacher wusstest oder hättest wissen müssen oder können. Dann dürftest die die Miete nicht mindern, wohl wäre Anspruch auf Abstellung des Mangels gegeben. Dieser verjährt nicht. Ich glaube aber dir bleibt echt nur ein Umzug.
Falls die Bäckerei erst nach dem Umzug eröffnet wurde oder das Gerät aufstellte, dürftest du bestimmt um 20% die Bruttomiete mindern, auch rückwirkend bis zu 6 Monate. Bitte konsultiere unbedingt Mieterverein um dir helfen zu lassen, Mitgliedschaft allerdings vorausgesetzt.
Eine Bekannte hatte das gleiche Problem. Sie ließ die Dezibel messen und tatsächlich war das Gerät der Bäckerei zu laut. Sie mussten die alten Geräte gegen neue leisere eintauschen. Nur ... die hört man auch. Nur eben leiser. Ich würde mir keinen Stress mit denen machen und mir etwas neues suchen. Das schont die Nerven
Such dir eine neue Wohnung. Alles Andere ist nur mit noch mehr Stress und Ärger verbunden und ob du was erreichen kannst, ist auch fraglich. Deshalb nicht mehr lange ärger, deine Nerven werden es dir danken.
Suche Dir eine andere Wohnung.
Wenn allerdings das Klimagerät erst dieses Jahr installiert wurde, dann kannst Dzu auch die Miete mindern, wenn die Hausverwaltung ohne eine Einschränkung den Dauerbetrieb erlaubt hat.
Der Hausverwaltung war bekannt, dass es zu erheblichen Ruhestörungen kommt.
Diese Hausverwaltung gehört zu der Sorte, die Massnahmen ergreift oder erluabt und wenn sie dann in die Hosen gehen, versuchen einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen, um dann einem Dummen zu finden, dem sie ständig später erklären können, er habe den Mangel erkennen können. Solche Hausverwaltungen sind schlichtweg unseriös.
Solltest Du ausziehen, erkläre eine Mietminderung von mindestens 30 % wegen der dauerhaften nächtlichen Störungen, je nachdem was Du berufich tust, kann die Mietminderung erheblich höher sein.
suche dir ne neue wohnung, dagegen kannst du nicht vorgehen