Kleingewerbe anmelden für Freund?
Servus Schwarmintelligenz. Folgende Situation:
Ein guter Freund von mir streamt auf twitch, ist minderjährig und möchte ein kleingewerbe anmelden um in das Affiliate programm aufgenommen, sowie spenden entgegennehmen zu können.
Die Mutter des besagten Freundes ist von der Idee nicht ganz überzeugt, ihr ist der Rechtsraum zu kompliziert und sie stellt sich pauschal dagegen. Also die Frage, kann ich (20, Soldat,weder verwandt noch verschwägert noch Erziehungsberechtigt) ein kleingewerbe für meinen Freund anmelden? Und wenn ja, welche eventuellen komplikationen kann es geben?
mfg
Max
5 Antworten
Jeder kann ein Gewerbe anmelden zahlst deine anmelde Gebühr und gut ist
nur ob du es für jemand anderes anmelden sollst rate ich dir davon ab
die Probleme kommen hinterher Bürokratie der Ämter
alsi ich habe vor 2 monaten so ein gewerbe angemeldet,die wollten keinen ausweis sehen,das einzige was die interessiert ist,dss du die bearbeitungsgebühr für die anmeldung zahlst und wieviele steuern du dann zahlen wirst.
Bei einem einkommen von unter 9000€ pro Jahr und utopischen beträgen die vielleicht mal in die 100er gehen dürfte das doch als freibetrag gelten.
du kannst das gewerbe dann nur auf dich anmelden
Wenn Du die rechtlichen Risiken auf Dich nehmen willst, wenn er Mist macht. Dazu kommt, dass Du als Beamter (auch auf Zeit) den Dienstherrn um Erlaubnis fragen musst.
Ja, wie Du das dann mit dem "Mitarbeiter" regelst, ist Dein Problem. Nach außen hast Du die volle Verantwortung für sein Handeln, da kannst Du dich nicht herausreden
Soweit ich weiß, braucht man für ein Kleingewerbe doch erstmal einen Businessplan 🤔
Ich würde sagen bevor du dich nicht mit der Materie auskennst macht es wenig Sinn. In erster Linie sollte nicht seine Mutter den Rechtsraum verstehen sondern ihr selbst. Nehmt euch zusammen Zettel und Stift und tragt die wichtigsten Informationen (Pro und Contras) zusammen.
Ist durch einen Regelmäßigen Streamplan gegeben. Gewinnbringende absicht ist gegeben deswegen die notwendigkeit für ein kleingewerbe.
Also möglich wäre es, insofern der Dienstherr damit konform geht?