Kleingewerbe angemeldet und nie genutzt!

5 Antworten

Ja, kannst du. Und zwar dort, wo du es angemeldet hast.

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:08

Ok vielen Dank, das habe ich mir fast gedacht. Ich bin aber 2009 auch umgezogen und habe dies nie umgemeldet.

Wundere mich ein wenig, daß sich das Finanzamt nicht gemeldet hat bzgl. Buchführung. Auch ein nicht betriebenes Kleingewerbe hat eine Buchhaltungspflicht. Das FA möchte sehen, daß tatsächlich keine Geschäfte / Umsätze / Gewinne / Verluste gemacht wurden. Also schnell abmelden. Dann spannen es die im Tiefschlaf befindlichen Finanzbeamten vielleicht nicht.

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:14

Aber wenn ich es nicht nutze kann ich ja auch keine BUchführung durchführen.

Ich habe einmal kurz nach der Anmeldung einmal Post bekommen sonst nie wieder. Ich glaube ich habe noch nicht mal meine STeuernummer... ;-)

Ganz einfach abmelden und gut sit.

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:09

Super danke schön...

hallo, ich habe ein ähnlichen Fall, ich habe 2009 eine Gewerbe angemeldet und nie benutzt, Die Kollegen vom finanzamt haben mir anfang 2010 ein Formular mit Steuernummer geschickt den ich ausfüllen und zurück schicken sollte. das hatte ich damals aber nicht gemacht.

kann ich jetzt auch einfach meine Gewerbe abmelden und gut ist ?? (ich bin seit 2010 auch angestellter und habe regelmäßig Lohnsteuer bezahlt

Danke

Ja, kannst Du!

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:07

Mensch das ging ja schnell... Muss ich dann auch eine Steuererklärung machen auch wenn ich diese noch nie gemacht habe.

SIeht das Finanzamt denn das ich dies nie genutzt habe?

NormaRoscoe  31.01.2012, 20:10
@Bielefelder1987

Kann passieren, dass das Finanzamt einmal nachhakt. Dann musst du wahrscheinlich beweisen, dass du damit kein Geld verdient hast. Sonst wirst du geschätzt und dann wird es teuer!

NormaRoscoe  31.01.2012, 20:12
@Bielefelder1987

Besser keine schlafenden Hunde wecken!!!

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:12
@NormaRoscoe

Wie soll ich denen das denn beweisen?

Also ich bin kurz danach nach Berlin gezogen und habe dort nen Vollzeitjob angetreten...

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:15
@NormaRoscoe

Also am besten einfach das nächste mal bei dem Gewerbeamt rein und einfach abmelden. Personalausweis reicht?

NormaRoscoe  31.01.2012, 20:16
@Bielefelder1987

Mit Kontoauszügen u.s.w. Ich hoffe nicht, dass dich das Finanzamt prüft, kann aber vorkommen. Ich bin jetzt zwar etwas überfragt, aber ich weiss, wie fies die sind... was ich aber weiß, wenn man keinen Umsatz angibt, kann man tatsächlich geschätzt werden.

NormaRoscoe  31.01.2012, 20:17
@Bielefelder1987

und ein paar Euro für den Stempel und die Anmeldung natürlich auch.

Bielefelder1987 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 20:36
@NormaRoscoe

danke... habe gerade mit dem steuerberater von meinem daddy gesprochen, alles halb so wild, machte mir gerade richtig nen kopf. das finanzamt hätte sich dann schon bei mir gemeldet.