Mann (Fahrer) hat beim Ausparken mein Auto gestreift... wie gehe ich vor?
Heute morgen hat ein Mann mein parkendes Auto mit seinem Fahrzeug beim Ausparken gestreift, er hat mir seine Daten, Adresse, Name usw. hinterlassen.
Es sind leichte Kratzer, die man vom nahen nur halt sieht, dachte wär nicht so schlimm, doch mein Kollege meinte jetzt, ich sollte es machen lassen, es könnte Rost entstehen...
Wie gehe ich nun vor, habe den Namen, Adresse und Telefonnummer von dem Mann, was muss ich jetzt tun um dem Schaden zu melden, wie gehe ich genau vor?
9 Antworten
Sowas meldet man immer. Denn auch, wenn du es nicht reparieren lässt, kriegst du das Geld, das die Reparatur kosten würde. Wer nicht meldet, verzichtet also oft einfach auf "geschenkte" paar hundert/tausend Euro.
du meldest den schaden deiner und seiner versicherung.
dann gehst du zur werkstatt und lässt einen kostenvoranschlag machen. dann rufst du am besten nochmal bei der versicherung an und klärst den betrag etc. mit denen ab.
lässt das auto reparieren und schickst der versicherung die rechnung. dann bekommst du das geld.
du kannst auch kostenlos einen anwalt damit beauftragen, sich um die versicherung zu kümmern. die gegnerische versicherung kommt für seine kosten auf.
hatte da noch nie probleme mit und ein paar lackkratzer können ganz schnell ganz teuer werden. wenn eine seite neu lackiert werden muss, kostet das mehr als zwomarkfuffzisch.
Dann hast du deine Vollkasko in Anspruch genommen. In der Frage dreht es sich aber um einen klassischen Haftpflichtschaden.
nein, das habe ich nicht.
Sondern?
das hat die gegnerische versicherung bezahlt.
...warum hast du nicht gelesen, WAS ich geschrieben habe?
wattdennnu2vor 1 Stunde, 18 Minuten
Die eigene Versicherung hat damit nichts zu tun!
wir reden hier aneinander vorbei. ich widerspreche dir in dem punkt, dass du sagst lackschäden seien bagatellschäden und dass einem die RA schäden auf die füße fallen können.
was die eigene versicherung anbetrifft, mir wurde jedes mal gesagt, dass ich auch meine versicherung über den schaden informieren muss.
...ich habe geschrieben, dass Lackschäden Bagatellschäden sein können.
Dein zweiter Absatz ist schicht und ergreifend verkehrt. Aber ich weiß, dass selbst die Polizei derartigen Unfug in Umlauf setzt!
ich habe nicht geschrieben, dass das so im gesetz steht. lediglich meine erfahrungen geteilt. welcher nachteil entsteht denn, den schaden auch seiner versicherung zu melden??
Du solltest trotzdem mit deiner eigenen Versicherung sprechen, nicht dass später noch Forderungen von dem Unfallgegner kommen. Die können dir auch so weiterhelfen.
Kontaktiere ihn trotzdem und bitte ihn um seine Versicherungsdaten.
was DU machen sollst? zunächst mal gar nix - ER hat den Schaden seiner Versicherung zu melden! damit müsste sich seine Vers. mit dir in Verbindung setzen.
du hast eine Telefonnummer, anrufen, ob ihm ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht?
du meldest den Schaden deiner Versicherung und er meldet den Schaden seiner Versicherung.
Mach am besten auch Bilder von deinem Auto, du wirst bestimmt auch einen Kostenvoranschlag benötigen, so war es zumindest bei mir, dieser wird dann an die Versicherung gesendet. Oder evtl. gibt dir auch die Versicherung das okay den Schaden einfach reparieren zu lassen.
Aber als erstes meldest du den Schaden mal deiner Versicherung.
du meldest den Schaden deiner Versicherung...
Käse.
Die eigeneVersicherung hat mit diesem Krafthaftpflichtschaden nichts zu tun, sondern ausschließlich die Versicherung des Verursachers!
Ich habe das auch meiner Versicherung gemeldet, dass sie die Daten haben und sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Ich hatte das damals auch meiner Versicherung gemeldet gehabt, dass diese auch darüber informiert sind schon alleine, wenn es zu Streitigkeiten kommt oder die Versicherung nicht zahlen will.
Die eigene Versicherung hat damit nichts zu tun!
Und bei einem Bagatellschaden können einem Die RA-Kosten ganz schnell auf die eigenen Füße fallen!