Diebstahl in der purge-Nacht. Darf man die gestohlenen Sachen behalten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darfst du nicht behalten.
In der Zeit, wo die Purge aktiv ist, ist die Straftat des Autodiebstahls straffrei.

Nach der Purge ist man aber noch im Besitz des gestohlenen Autos und man hat sich somit der Unterschlagung strafbar gemacht, wenn das Auto nicht vor Ende der Purge Zeit zurückgegeben wird.

Vmtl So.. wie zuletzt in, bzw. Nach der Reichskristallnacht... Also ja, damals durfte man auch alles behalten

Ja natürlich sonst würde das ganze ja keinen Sinn machen, wer geht schon so ein Risiko ein nur um für einen halben Tag mit nem fremden Auto rumfahren zu dürfen.

Falls du die Nacht überlebst, dann ja.
Es geht ja um eine Nacht ohne Konsequenzen...