Kirche und Adoption?

9 Antworten

http://www.moses-online.de/artikel/genehmigung-taufe-eines-pflegekindes-bestimmung-religioesen-bekenntnisses

30.11.2011

Die religiöse Bestimmung ist ein Grundrecht des Sorgeberechtigten. Eine einmal erfolgte Bestimmung sorgeberechtigter Eltern ist auch von einem späteren Vormund nicht rückgängig zu machen.

Viele Pflegeeltern stellen sich die Frage, ob sie die Religion ihres Pflegekindes bestimmen oder eventuell ändern können. Häufig erhält der Ver-fasser hier Anfragen von Pflegeeltern, ob nicht auch das Pflegekind katholisch getauft oder evangelisch erzogen werden kann oder ob das Kind eine sonst von den Pflegeeltern ausgeübte Religion annehmen kann. Natürlich kann es von großer Wichtigkeit sein, dass ein Pflegekind etwa die gleiche Religion annehmen kann, wie seine Pflegeeltern. Denn gerade für Pflegekinder ist es wichtig, dass diese keine Außenseiterposition in der Pflegefamilie einnehmen, sondern auch hinsichtlich der gelebten Religion dazu gehören. Oftmals ergeben sich auch in stark religiös geprägten Gegenden Probleme, etwa wenn das Pflegekind als einziges in der Klasse nicht katholisch ist und daher als einziges Kind nicht an der Erstkommunion teilnehmen kann.

Nein, mußt Du nicht! Voraussetzung wäre die Taufe, da Du ja nicht getauft bist, und es auch nicht möchtest! Du kannst weiterhin Atheist bleiben, auch wenn die Adoptiveltern einer Kirche angehören.

Sprich mit Deinem zuständigen Jugendamt darüber.

Da gibt es klare Regeln.

Vor der Adoption gilt:

http://www.moses-online.de/artikel/genehmigung-taufe-eines-pflegekindes-bestimmung-religioesen-bekenntnisses

Da redet das Jugendamt mit und fragt Dich vorher auch.

Nach der Adoption gilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/BJNR009390921.html

Wenn ich das richtig verstehe, können Deine zukünftigen Adoptiveltern sich einigen. Wenn die sich einigen, gilt das (§1) erst mal.

Wenn sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht um Vermittlung oder um Entscheidung gebeten werden. Ab 10 müssen die Dich vorher anhören (§2 (3)).

Ab 12 kannst Du nicht gegen Deinen Willen getauft werden (§5).

Ab 14 kannst Du frei über Deine Religion entscheiden.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Keine Gewähr.

Ich fände es schön, wenn Du Deine Adoptiveltern fragen könntest, warum ihnen ihre Relgion/Konfession so wichtig ist, und wenn Du ihnen bei der Antwort zuhörst.

Nach der Adoption gelten sie als Deine Eltern. Und die Frage nach der Religion ist eine wichtige persönliche Angelegenheit, bei der es viele Verletzungen geben kann. Um so wichtiger, wenn man darüber miteinander sprechen und diskutieren und sich gegenseitig gelten lassen kann, ohne dem anderen seinen Willen aufzudrücken.

Wenn Du der Adoption zustimmst, stimmst Du auch zu, dass Du nun ev. und kath. Eltern hast. Und sie stimmen zu, dass sie ein nicht getauftest Kind haben, dass sich auch nicht taufen lassen will.

Im Blick auf die Taufe hätten Deine Eltern aus kirchlicher Sicht die Aufgabe, ihren Glauben so einladend zu leben, dass Du Dich ihm aus freien Stücken in einer Dir genehmen Konfession anschließen kannst. Das hat bisher noch nicht funktioniert. Sollte es da Zwang geben, würde ich mir das mit der Adoption noch mal überlegen. Andererseits lebt Ihr nun schon so lange zusammen, und Du willst die Adoption. Deine Eltern wollen so zu Dir stehen, wie Du bist. Und Du lehnst Deine Taufe ab. Dann sollten sie Dich auch genau so nehmen.

(Ich persönlich als Pfarrer würde mich natürlich schon über Deine Taufe freuen. Aber niemand sollte dazu gezwungen werden.)

das ist deine eigene entscheidung du brachst dir nichts sagen lassen 

lewei90  17.01.2017, 16:28

Nichts stimmt ja nicht ganz. Aber IN DIESER BEZEIHUNG (und einigen anderen) zumindest nicht. 

Du kannst nicht in eine Kirche eintreten, weil die Kirche kein Verein bist.

Wenn du getauft bist/wirst, dann gehörst du zur Kirche, wenn nicht, dann nicht. Wenn du unter 12 Jahre bist, entscheiden die Eltern, von 12-14 darfst du mitreden, ab 14 darfst du selbst entscheiden, ob du getauft werden möchtest.