Kindesunterhalt und Jobcenter?

2 Antworten

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Dafür dürfte nichts übrig bleiben, da vorrangig dein Kind 6 Jahre Unterhalt bekommt, dann die neue Ehefrau und dann erst das volljährige Kind dran ist.

Und wenn du nichts zahlen kannst und musst, dann musst du dem Amt auch nichts im Nachhinein zahlen.

Wenn auch die Werbungskosten die du beim Finanzamt absetzen kannst nicht unbedingt gleichbedeutend sind, mit dem, was du für den Kindesunterhalt absetzen könntest.

Mit dem Kind deiner Frau hast du allerdings nichts zu tun. Dafür ist deine Frau bzw. der Vater des Kindes unterhaltsverpflichtet.

Normalerweise sollten Jobcenter als auch Jugendamt gleich rechnen.

Hier hast du ein paar Vergleichsrechnungen für Volljährige:

https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/jugend_mter_1/beistandschaft_1/20200313_Volljaehrigenunterhalt_Stand_01.01.2020.pdf

RoMo22 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 09:39

Ok, danke! Was Werbungskosten angeht: wie wird z. B Weg zur Arbeit angerechnet, einfache Strecke oder beide Richtungen? Ich dachte erst, ich kann nur die Werbungskosten angeben, die vom Finanzamt berücksichtigt werden.

Kessie1  13.07.2020, 09:48
@RoMo22

Nicht immer werden die Fahrkosten angerechnet. Wenn man ansonsten nicht zur Arbeit kommen würde und das Auto zwingend erforderlich ist, dann können die Kilometer angegeben werden. Beide Strecken - also Hin-und Rückfahrt.

Gerechnet wird dann - ein Beispiel:

20 (Kilometer, einfache Fahrt) * 2 (Hin- und Rück) * 0,20 (Kosten, ab dem 30 Kilometer dann *0,30) * 220 (Tage die man zur Arbeit fährt).

RoMo22 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 09:55
@Kessie1

Ich fahre 18 km einfache Strecke, die Arbeit ist ohne Auto nicht zu erreichen

Kessie1  13.07.2020, 10:09
@RoMo22

Dann rechnet man 2100 (also inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) - 132 (durchschnittlicher Verbrauch über die 12 Monate gerechnet) = 1968 Euro. Dann muss man schauen was man noch "absetzen" kann. z.B. zusätzliche Vorsorgeaufwendungen...

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Dann wird geschaut wer welchen Bedarf hat:

Kind 6 Jahre = 446 - 102 (halbes Kindergeld) = 344 Euro.

Ehefrau nach 3/7 Methode

Kind 19 = (wenn man mal die Kindsmutter gleich raus lässt, da ihr "Einkommen" weit unter 1400 liegt) 567 - 204 = 363 Euro.

Der Bedarf Aller wäre nicht zu erfüllen, dann geht man eine Stufe runter in 1:

Kind 6 : 322

Ehefrau 3/7 Methode (um die

Kind 19 : 326 (volles Kindergeld schon abgezogen)

Das Kind 19 würde eh nur 350 - 100 - 204 Euro bekommen = 46 Euro bekommen

Aber alleine durch die Ehefrau, die kaum was verdient, bleibt nichts übrig bzw. rutscht man unter den eigenen Selbstbehalt in Höhe von 1400 Euro gegenüber des volljährigen Kindes.

RoMo22 
Beitragsersteller
 14.07.2020, 16:26
@Kessie1

super, danke!

Also brauche ich quasi nur meine Entfernung zur Arbeit, die anderen Werbungskosten werden pauschal abgezogen? Altervorsorge oder so habe ich nicht.

Kessie1  14.07.2020, 16:42
@RoMo22

Automatisch wird da gar nichts abgezogen. Du musst bei der Berechnung schon angeben was du abgezogen haben möchtest. Ob es dann wirklich berücksichtigt wird, ist eine andere Sache.

Schaue doch mal in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Dort steht genau drin, was Einkommen ist und was abgezogen werden kann:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Auch eine Steuererstattung wird ja anteilmäßig zum Einkommen zugerechnet.

Man hat einen gewissen Freibetrag. Wie der bei dir aussieht weiß ich nicht.

Mit 2.100 Euro Netto wirst du aber sicher etwas zahlen müssen denke ich.

Wenn du das nicht zahlen kannst wird das erst einmal als Unterhaltsvorschuss vom Amt gezahlt und du häufst Schulden an.