Kindesunterhalt und Jobcenter?
Hallo zusammen,
das Kind, 19J, macht Ausbildung, bekommt 350€ netto und lebt bei seiner Mutter, beide bekommen aufstockend Hartz4 .
Ich bin verheiratet, verdiene 2100 netto, Werbungskosten laut Finanzamt 1700 € im jahr, Frau verdient 300€.Miete warm 680€.Wir haben eine gemeinsame Tochter, 6j und Frau hat eine Tochter, 15j aus der ersten Beziehung, die auch bei uns lebt.
Gestern kamm Brief vom Jobcenter meiner Ex, die möchten gerne wissen was ich verdiene, Auskunft für die letzten 12 Monate.
Meine Fragen : reicht mein Gehalt aus, um das Kindesunterhalt zu zahlen? Wie rechnet Jobcenter, so wie das JA oder anders? Wenn ich nichts zahlen kann, muss ich das Geld, wss Jobcenter meinem Sohn überweist, später an das Jobcenter zurückzahlen? Danke
2 Antworten
Dafür dürfte nichts übrig bleiben, da vorrangig dein Kind 6 Jahre Unterhalt bekommt, dann die neue Ehefrau und dann erst das volljährige Kind dran ist.
Und wenn du nichts zahlen kannst und musst, dann musst du dem Amt auch nichts im Nachhinein zahlen.
Wenn auch die Werbungskosten die du beim Finanzamt absetzen kannst nicht unbedingt gleichbedeutend sind, mit dem, was du für den Kindesunterhalt absetzen könntest.
Mit dem Kind deiner Frau hast du allerdings nichts zu tun. Dafür ist deine Frau bzw. der Vater des Kindes unterhaltsverpflichtet.
Normalerweise sollten Jobcenter als auch Jugendamt gleich rechnen.
Hier hast du ein paar Vergleichsrechnungen für Volljährige:
Nicht immer werden die Fahrkosten angerechnet. Wenn man ansonsten nicht zur Arbeit kommen würde und das Auto zwingend erforderlich ist, dann können die Kilometer angegeben werden. Beide Strecken - also Hin-und Rückfahrt.
Gerechnet wird dann - ein Beispiel:
20 (Kilometer, einfache Fahrt) * 2 (Hin- und Rück) * 0,20 (Kosten, ab dem 30 Kilometer dann *0,30) * 220 (Tage die man zur Arbeit fährt).
Ich fahre 18 km einfache Strecke, die Arbeit ist ohne Auto nicht zu erreichen
Dann rechnet man 2100 (also inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) - 132 (durchschnittlicher Verbrauch über die 12 Monate gerechnet) = 1968 Euro. Dann muss man schauen was man noch "absetzen" kann. z.B. zusätzliche Vorsorgeaufwendungen...
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Dann wird geschaut wer welchen Bedarf hat:
Kind 6 Jahre = 446 - 102 (halbes Kindergeld) = 344 Euro.
Ehefrau nach 3/7 Methode
Kind 19 = (wenn man mal die Kindsmutter gleich raus lässt, da ihr "Einkommen" weit unter 1400 liegt) 567 - 204 = 363 Euro.
Der Bedarf Aller wäre nicht zu erfüllen, dann geht man eine Stufe runter in 1:
Kind 6 : 322
Ehefrau 3/7 Methode (um die
Kind 19 : 326 (volles Kindergeld schon abgezogen)
Das Kind 19 würde eh nur 350 - 100 - 204 Euro bekommen = 46 Euro bekommen
Aber alleine durch die Ehefrau, die kaum was verdient, bleibt nichts übrig bzw. rutscht man unter den eigenen Selbstbehalt in Höhe von 1400 Euro gegenüber des volljährigen Kindes.
super, danke!
Also brauche ich quasi nur meine Entfernung zur Arbeit, die anderen Werbungskosten werden pauschal abgezogen? Altervorsorge oder so habe ich nicht.
Automatisch wird da gar nichts abgezogen. Du musst bei der Berechnung schon angeben was du abgezogen haben möchtest. Ob es dann wirklich berücksichtigt wird, ist eine andere Sache.
Schaue doch mal in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Dort steht genau drin, was Einkommen ist und was abgezogen werden kann:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Auch eine Steuererstattung wird ja anteilmäßig zum Einkommen zugerechnet.
Man hat einen gewissen Freibetrag. Wie der bei dir aussieht weiß ich nicht.
Mit 2.100 Euro Netto wirst du aber sicher etwas zahlen müssen denke ich.
Wenn du das nicht zahlen kannst wird das erst einmal als Unterhaltsvorschuss vom Amt gezahlt und du häufst Schulden an.
Ok, danke! Was Werbungskosten angeht: wie wird z. B Weg zur Arbeit angerechnet, einfache Strecke oder beide Richtungen? Ich dachte erst, ich kann nur die Werbungskosten angeben, die vom Finanzamt berücksichtigt werden.