Kindergeldantrag Familienstand?
Ich scheiter grad beim Familienstand
Also mein Freund (der Vater) und ich wohnen zusammen, sind nicht verheiratet und er hat auch schon die Vaterschaft anerkannt und wir haben geteiltes Sorgerecht. Nun frag ich mich, gilt das trotzdem als ledig oder dann als "in Lebenspartnerschaft lebend" ? (ich weiß nämlich nicht mehr ob das mit dem Lebenspartnerschaften nicht nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren war, eigentlich heißt dass ja "eingetragene Lebenspartnerschaft")
3 Antworten
Ich bin gerade in der Ausbildung bei der Stadtverwaltung und muss im aktuellen Abschnitt (eine Abteilung im Jugendamt, aber das Jugendamt wird bei uns anders genannt) auch schon mal Akten anlegen, in denen dann unter anderem der Familienstand drin steht. Da hab ich als Familienstand auch schon mal "zusammen lebend" gelesen, aber solange du nicht verheiratet bist, bist du dann meines Wissens nach immer noch ledig. Ich kann aber auch gerne mal bei mir am Arbeitsplatz oder so nachfragen, wenn du möchtest.
Der Überschrift entnehme ich, dass es um das Stellen des Kindergeldantrags geht. Der Familienstand ist dabei unerheblich, den braucht ihr zwei nur zum Ausfüllen des Formulars. Kindergeld kann man als kindergeldberechtigter Elternteil auch als lediger Mensch beziehen. Viel wichtiger ist, wer von euch beiden das Kindergeld beziehen soll.
Ach ja, sorry für den halben Roman^^
Solange Ihr nicht verheiratet seid, seid Ihr beide ledig.
Solange ihr nicht verheirat seid,bist du ledig,eine Lebenspartnerschaft gilt hier bei eingetragener Partnerschaft,also dann wie verheiratet !