Kindergeldanspruch bei Studienabbruch?
Hallo zusammen,
Ich befinde mich derzeit in einem Studium mit der Fachrichtung Chemie als Monobachelor. Ich habe mich jetzt zum 30.09.2020 exmatrikuliert und fange am 01.09.2020 eine Ausbildung zum Chemielaboranten an. Der Ausbildungsvertrag wurde am 11.03.2020 ausgedruckt und dieses Datum befindet sich jetzt auch so auf dem Ausbildungsvertrag, obwohl dieser erst im Juli unterschrieben wurde. Da zwischen dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit Datum 11.03.2020 und dem Ausbildungbeginn am 01.09.2020 mehr als die für Kindergeld 4 Monate zugelassener Überbrückungszeit bestehen, ist es daher möglich dass mir vorgeworfen wird ich hätte die Intention zum Studienabbruch schon mit unterschriebenen Ausbildungsvertrag gehabt und muss deshalb das Kindergeld zurückzahlen welches ich zu der Zeit bekommen habe?
Danke im voraus für die Antworten.
3 Antworten
Es zählen die Fakten .....
Relevant ist hier , dass Du bis Ende September immatrikuliert bist und Deine neue Ausbildung bereits im September beginnst - ergo hast Du auch durchgehenden Kindergeldanspruch.
Da machst du dir umsonst Sorgen - du hast ja noch keine Ausbildung bzw. Studium erfolgreich absolviert, also haben die Eltern lückenlos bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch!
Wobei der Punkt 3 bei dir erfüllt ist trotz Studienabbruch:
Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Nein muss es nicht, weil du bzw.deine Eltern auch durch deinen Azubi Vertrag Anspruch auf Kindergeld für dich gehabt hätten, wenn du die Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen würdest, da sind dann auch die 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht relevant.
Man muss Änderungen nur zeitnah mitteilen und ggf.nachweisen.