Kindergeld wenn man zur Berufsberatung geht?

4 Antworten

Du musst nicht unbedingt zur Berufsberatung. Wenn du nachweisen kannst, dass du dich aktiv selber um eine Beschäftigung (Ausbildung) bemühst (Kopien der letzten 5-10 Bewerbungen) wird auch dieses akzeptiert. Das steht auch so im Formular beschrieben.

Kindergeld beziehen die Eltern, in Ausnahmefällen auch das Kind.

Für Kinder über 18 Jahre gibt es bestimmte Voraussetzungen um Kindergeld zu beziehen.

Das Kind muß in irgendeinerweise in Ausbildung (Schule/Beruf/Studium/FSJ, bis Ende 25.Lj.) sein oder aktiv ausbildungssuchend (die Ausbildungssuche, bis Ende 25.Lj., muß nachgewiesen werden) oder das Kind muß arbeitslos gemeldet sein (bis Ende 21.Lj.) oder das Kind befindet sich in einer Übergangsfrist (bis zu 4 Monate) zwischen Ausbildungsabschnitten.

Im Internet mit z.B. google findet man die "Kindergeldformulare". Das Formular "Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" könnte für dich interessant sein.

Aber wie gesagt, Antragsteller sind erstmal die Eltern.

So, wie ist nun dein weiterer Plan? Schule, Ausbildung? Davon ist abhängig ob Kindergeld gezahlt wird.

Sobald z.B. ein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, befindest du dich in Wartezeit auf den Ausbildungsbeginn und Kindergeld wird gezahlt. Für eine schulische Ausbildung könnte dasselbe gelten. Wie auch immer, im zweifelsfall wird Kindergeld auch nachträglich gewährt.

kindergeld bekommst du auf jedenfall, egal was du tust, es sind 184€. du bekommst es mindestens bis dei kind 18 is ausser sie is danach no in da schule oder ausbildung, dann maximal bis er/sie 25 is.

Weshalb solltest Du denn KEIN Kindergeld bekommen?