kindergeld strafe?
Hallo zusammen ein bekannter hat während der ausbildung kindergeld erhalten, jedoch hat er diese ein halbes jahr verkürzt durch aufgebrachter leistung. Er bekommt aber weiterhin das kindergeld, da er dies nicht gemeldet hat. Mir ist bewusst das er dieses geld zurückzahlen muss, doch fallen dann noch extra kosten an? Bitte keine falschen wie "lustigen" antworten
5 Antworten
Du kannst ihn natürlich verpetzen. Aber das muss in unserem Staat niemand. Also ignorier es - andere Bewohner unsere Landes erhalten Geld, ohne groß darüber nachzudenken. Ist alles nicht ganz richtig, aber so lange wir keinen Überwachungsstaat haben, sollten wir kleinen Bürger auch keinen draus machen ;-) Oder?
Nein, ausser jemand stellt eine Strafanzeige. Doch dies kommt so gut wie nie vor. Nicht einmal, wenn jemand bewusst und im großen Stil (Familien mit vielen Kindern) Kindergeld ohne korrekten Anspruch bezieht.
Also, Rückzahlung ja, Bußgeld nein.
Er wird in kurzer Zeit zum Nachweis der Berufsausbildung aufgefordert. Dann fällt es auf, dass er verkürzt hat und muss zurück zahlen.
Strafe wahrscheinlich nicht.
Üblicherweise verzichtet die Kindegeldkasse auf Anzeige und fordert nur zurück
Wenn aber Unterlagen gefälscht waren oder ein Vorsatz aus anderen Gründen erkennbar wird, gibt es eine Anzeige wegen Leistungserschrleichung
Da die Kindergeldkasse die Bestätigung der Prüfung braucht, fliegt das Ganze also so oder so auf
Eine Fälschung habe ich ja nicht behauptet ;-)
Er weiß aber, daß er verpflichtet ist, jede Änderung mitzuteilen und das sollte er machen, bevor nachgefragt wird
Er wird es zurückzahlen müssen. Nein, es kommen keine weiteren Kosten dazu. Auch kann er das sicher in Raten bezahlen.
Nein also eine fälschung liegt nicht vor der betrieb hat ihm eine verkürzung der ausbildungsdauer angeboten die er auch eingegangen ist
Er wurde auch übernommen und erhält eine normale vergütung