Kindergeld Formular Hilfe?
Hallo, weiß einer was bei dem umkreisten Feld rein muss? Ich verstehe das nicht bitte schnell helfen 😓
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Sobald das Kind volljährig ist, hat es keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, außer es befindet sich in der Ausbildung oder im Studium. Das musst du dort erklären, wenn du über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten willst. Dort trägst du ein, von wann bis wann sich das volljährige Kind in der Ausbildung/im Studium befindet.
Wenn das Kind in keiner Ausbildung bzw. in keinem Studium ist, dann hast du auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Dann erübrigt sich dieser Fragebogen für dich. Vielleicht hast du ja zu Unrecht Kindergeld bezogen? Ansonsten gehört der Zeitraum der Antragstellung in dieses Feld, egal, ob das weiter unten nochmal aufgeführt wird.
Beispiel. Das Kind wurde am 01.05.2018 volljährig. Es hat am 01.08.2018 eine Ausbildung begonnen, die bis zum 31.07.2021 dauert. Dann trägst du oben in das Feld ein: 01.05.2018 bis 31.07.2021.
Sorry aber richtig unnötig. Es gibt nicht nur Studium oder Ausbildung. Das Kind ist im Abitur. Seit 2017. Jetzt wird es 18.
Das ist doch das gleiche. Schule ist Ausbildung. Herr, lass Hirn regnen.
Also sei mir nicht sauer, aber in genau dem selben Formular wird das Abitur und eine Ausbildung unterschieden. Also sollte das "Herr, lass Hirn regnen" eher dir gelten.
Was ist das auch bitte für eine sinnlos provozierende Frage "Vielleicht hast du ja zu Unrecht Kindergeld bezogen?"?! Geht's noch?!
Deine Frage wurde fachgerecht beantwortet und du wirst hier auch noch frech. Du hast gefragt, was in den oberen Abschnitt kommt. Und da gehört der Zeitraum rein, für den das Kindergeld beantragt wird. Dabei ist es scheicegal, ob es sich um Schule, Studium, Ausbildung oder alle drei Dinge handelt. Wenn du das jetzt immer noch nicht begriffen hast, ist dir nicht zu helfen. Dann geh persönlich zur Kindergeldkasse und lass es dir da erklären.
Ich denke, dass Sie zuerst frech geworden sind, mit der Anschuldigung, dass ich zu Unrecht Kindergeld beziehen würde. Dazu kommt, dass Ihre Aussage falsch ist. In dieses Feld wird nämlich gar nichts reingeschrieben. Also machen Sie doch ganz einfach keine falschen Beschuldigungen und keine Falschaussagen. 😉
Wenn du derzeit also Abi machst und erst 18 geworden bist oder in Kürze wirst, dann trägst du z.B. ein ,, von 15.04.2019 ( angenommener Tag des 18 ) bis angenommen 01.08.2020 Abschluss Abi und bei ab trägst du ein seit wann du das Abi machst und weißt das dementsprechend mit einer Schulbescheinigung nach.
Danke für deine Antwort, leider war auch das falsch. Da sollte gar nichts rein. 😅
In der Regel bekommt man zu dieser Anlage auch noch eine schriftliche Erklärung und daraus sollte hervorgehen was anzugeben und einzutragen ist.
Aber selbst wenn da nichts eingetragen werden musste, hätte es keinen Nachteil wenn man es doch machen würde, selbst wenn man da etwas falsches eingetragen haben sollte, würde die Familienkasse durch die Kopie der Schulbescheinigung aufgeklärt.
Ich denke nicht, das kommt weiter unten und das Kind ist in keinem Studium etc. (?)