Kindergeld bei Fachwirt?
Hallo zusammen, ich habe an einer Weiterbildung zum Handelsfachwirt teilgenommen. Begonnen habe ich im September 2014 und bin seither auch berufstätig (42h/Woche, 1750 brutto) Nun hat mir jemand gesagt, dass meine Eltern noch Kindergeld für mich hätten bekommen können und das auch rückwirkend bezahlt wird. Kann mir aber eig nicht vorstellen, dass das stimmt, da ich ja Geld verdient habe. Hoffe es kann mir hier einer helfen. Danke!
4 Antworten
Wenn du das als Weiterbildung machst, hast du demzufolge bereits eine Erstausbildung abgeschlossen. Bei einer weiteren Ausbildung gibts nur Kindergeld, wenn daneben durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Da liegst du mit 42 h/Wo weit drüber, also gibts für dich kein Kindergeld.
Hallo Marcel123321,
normalerweise gibt es Kindergeld bis zum Alter von max. 25 Jahren, wenn in dieser Zeit eine berufliche Ausbildung stattfindet. Das müsste auch für eine Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt gelten. Das geht auch rückwirkend bis zu 4 Jahre (danach Verjährung). Also 2014 müsste noch gehen.
Einfach bei der zuständigen Familienkasse den Ausbildungsnachweis (Beginn und Ende) zum Fachwirt einreichen und für diese Zeit rückwirkend das Kindergeld beantragen. Wenn Du zum Zeitpunkt der Fachwirtausbildung noch keine 25 Jahre alt warst, sollte das eigentlich klappen.
Beste Grüße und viel Erfolg
Serviceteam FORTBILDUNG24
Hallo, soweit ich weiß bekommt man das Kindergeld wenn: das Kind zur Schule geht, studiert, oder in der Ausbildung ist (nur in der 1 Ausbildung), und das nur bis zu dem 25. Lebensjahr.
LG
Auf welchem Weg hast du denn die Ausbildung zum Fachwirt gemacht?
Wenn du in einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung bist, steht dir Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zu. Unabhängig von deinem eigenen Einkommen.
Okei, schade.
Dann hast du ja Vollzeit gearbeitet. Dafür gibt es kein Kindergeld
Bei ILS, einer Fernschule. Und die Prüfung dann bei der IHK. Eine erstausbildung habe ich und zwar Bürokaufmann :)