KINDERGARTEN GEBÜHREN?

7 Antworten

Die Abfindung ist Teil deines Jahresgehaltes, das wird umgerechnet, und dadurch steigt dein Monatsgehalt, nach dem die Kita - Gebühren berechnet werden.

Du hast jetzt MEHR verdient, als du angegeben hast, und musst dementsprechend nachzahlen, da sich die Gebühren nach dem Einkommen richten.

DasJugendamt vertritt hier die Kita. Die drüfte vermutlich von der Stadt sein.

Ob du zuverlässig gearbeitet hast, interessiert die herzlich wenig.

Nein, natürlich haben die NICHT dort gearbeitet. Aber deine Kinder gehen dort in die KITA!

BalZakBarsoom  15.07.2018, 20:56

Zuständig für die Kitas in Dortmund ist das Jugendamt. Die Erheben die Gebühren, daher schreiben die dich auch an. Dein Kind geht immerhin dort in die Kita, wo DU ARBEITEST, ist denen herzlich egal.

Nachzulesen auf dortmund.de

Leider kann ich den nicht verlinken,

einfach "Kita Gebühren Dortmund" googlen.

Damit findest du auch die Satzungen der Kitas der Stadt Dortmund.

Von Sonderregelungen bei Abfindunge kann ich dort Nichts finden.

Auch wenn es hart für Dich ist - die Kitagebühren werden aus Steuermitteln bezuschußt.

Und je höher Dein Einkommen incl. einer Abfindung in 2017 - desto höher auch Deine Kitagebühren für dieses Jahr. Und ich vermute, dass da eine happige Nachzahlung auf Dich zukommen wird.

Als "Denkansatz" :

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bundeswehrabfindung-und-Kindergartenbeitraege--f178176.html

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/jugendamt/betreuung/elternbeitraege/index.html

https://www.dortmund.de/media/p/jugendamt_2/downloads_13/betreuung/Satzung_Elternbeitraege_zum_010811.pdf

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ranking-der-kita-preise-in-40-staedten-zeigt-her-eure-krippen-11956717.html

OlafIttenbach 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 19:36

danke

ich fürchte das wird als Einkommen in einem Jahr gewertet. In dem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen um sicher zu gehen. Es gibt für Einmalleistungen auch Ausnahmen- dir wird hier aber keiner der nicht betroffen war kennen.

OlafIttenbach 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 19:19

ja aber weihnachtsgeld und urlaubsgeld sind auch einmal zahlungen .und das wurde ja auch einberechnet.

Minerva78  15.07.2018, 19:20
@OlafIttenbach

das sind widerkehrende Zahlungen. Geh zu einem Anwalt. das kostet dich als Beratungsgespräch Kleingeld.

OlafIttenbach 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 19:25
@Minerva78

kost mich im ganzen nix rechtschutz premium all in :-)

OlafIttenbach 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 19:18

hab ich auch gerade geschrieben :-)

Abfindung gehört zum Einkommen, Kita-Gebühren werden nach Einkommen berechnet.

Gebühren für die Kita werden halt nach dem Einkommen berechnet.

OlafIttenbach 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 19:17

eine abfindung ist eine einmal zahlung.

außerdem habe ich die leistung erbracht und nicht das jugendamt.

kann man dort nichts machen ?

antwalt o.ä.

Heidrun1962a  15.07.2018, 19:22
@OlafIttenbach

ja, du hast gearbeitet und dafür ein Gehalt und Abfindung bekommen. Wie sich die Jahresabrechnung von deinem Arbeitgeber zusammen setzt ist ganz egal.

Deine Kinder wurden in der Kita betreut und das muss nach den Einkünften der Eltern mit bezahlt werden. Es ist unerheblich ob es Gehalt, Abfindung Tantieme etc. ist.

Das Jugendamt hat auch nicht in den anderen Firmen der anderen Kinder gearbeitet. Dir bzw. den Kindern wurden Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Dafür gab es Erzieher, Räume etc. Das muss bezahlt werden. Abhängig vom Einkommen