Kinder dürfen nicht vor eigen gepachteter Garage spielen?
Darf der Vermieter meiner Gepachteten Garage verlangen das meine Kinder nicht im Bereich vor meiner Garage spielen? Sondern nur in der Garage sein sollen, vor einem Jahr bekam ich das schriftlich das meine Kinder da spielen dürfen, jetzt hat sich der Vermieter von einer angrenzenden Kleingärtnerin gegen mich aufhetzen lassen ohne mir die Chance auf ein klärendes Gespräch zu geben, es gibt mit der kleingärtnerin und mir ständig Konflikte weil sie verbotenerweise mit Ihrem Auto vor meiner Garage steht und sie sich gestört fühlt weil ihre unerzogen Hunde bellen wenn ich mich in meiner Garage Aufhalte, wie kann ich mich wehren auch gegen das aufhetzen und die Lügen die sie beim Vermieter gegen uns verbreitet ,kann ich eone Anzeige wegen Mobbing oder zum Beispiel übler Nachrede machen, mit allen anderen leuten von Gärten Firma Privatnachbarn Pflege ich einen freundlichen Umgang und keiner störte sich an uns, auch zu offiziellen Ruhezeiten habe ich mich nie in meiner Garage mit den Kindern aufgehalten,
3 Antworten
nein darf er nicht sie sind der mieter/pächter wer wo spielt kann der vermieter nicht bestimmen, wenn sie das grundstück mieten darf der vermieter ohne ihre erlaubniss nicht mal dieses betreten
Vermutlich aber nur Mieter der Garage und nicht auch Mieter der Garagenzufahrtsflaeche.
Du hast die Garage gemietet, nicht aber auch die Zufahrt dazu? So ist es jedenfalls meist.
Dann hat dir der Vermieter zwar die Zufahrt zur Garage zu ermoeglichen und natuerlich auch zu gestatten, nicht aber auch eine sonstige Nutzung der Garagenzufahrt. Wenn er dir trotzdem genehmigt hat, die Zufahrt als Spielflaeche fuer deine Kinder zu nutzen, kann er dir diese Genehmigung auch wieder entziehen.
Anders waere es nur, wenn die Zufahrt mitgemietet wurde. Dann kommt es wieder darauf an, ob der die Zufahrt einschliessende Garagenmietvertrag Teil des Wohnraummietvertrages ist oder von diesem getrennt. Im ersten Fall kann er den Garagenmietvertrag nur zusammen mit dem Wohnraummietvertrag kuendigen (der Kuendigungsschutz bezieht sich dann also auch auf die Garage mit Zufahrt). Im zweiten Fall koennte er dir den Garagenmietvertrag unabhaengig von dem Wohnraummietvertrag kuendigen weil der Garagenmietvertrag dem strengen Kuendigungsschutz fuer Wohnraum dann nicht unterliegt.
Solange die Kinder nichts kaputt machen und die Mittagsruhe einhalten, kannst Du das getrost ignorieren. Wenn da jemand handgreiflich wird, darfst Du auch gerne mal die Polizei rufen, um Deine – nein – deren Grenzen abzustecken.
Wenn Deine Garage mit einem "unbekannten" Auto versperrt wird, darfst Du gerne auf deren Kosten den Abschleppdienst rufen. Das würde ich aber von der Polizei absegnen/protokollieren lassen, wenn Du nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst.
Kleingärtner sind ohnehin das letzte Spießer-Pack.
Halte zu allen Anderen in der Nachbarschaft einen guten und freundschaftlichen Kontakt aufrecht, denn Freunde sind immer von Vorteil – als Zeugen und Leumund im Streitfall vor Gericht.
Rechtlich kannst Du nichts machen, solange niemand die Gesetze übertritt und "Mobbing" ist da eher MeToo-Gejammer – kein Fall für einen Richter.
Ich würde da einen feuchten Dreck drauf geben, wenn Du im Recht bist. Nutze das Recht für Dich und provoziere durch Freundlichkeit und Ignoranz.
Und dann erkundige Dich mal bei Deinem Rechtsanwalt gründlich, welche Rechtsmittel Dir für welche Fälle zur Verfügung stehen. Aber bedenke, dass Eskalation unter Nachbarn schon oft im dem Tod einer Partei geendet ist!
Solange Du nur mit Freundlichkeit und Ignoranz provozierst, kann Dir niemand nachsagen, dass Du selbst Schuld bist, wenn Deine Katze morgens tot vor Deiner Haustür liegt.
Ich würde mich aber langfristig um eine neu Wohnung bemühen. Mit solchen Drecks-Vermietern macht das Leben keinen Spaß. Denen hinterlässt man ein Abschiedsgeschenk.
Wenn er, wie allgemein ueblich, lediglich die Garage und nicht auch die Zufahrtsflaeche gemietet hat, kann ihm der Grundstueckseigentuemer sehr wohl jegliche ueber den Zugang sowie die Zufahrt zur Garage hinausgehende Nutzung der Garagenzufahrt untersagen.
Dann hast Du den kürzeren gezogen – oder Du dokumentierst das und auch deren Freundschaft. Das kann sich aber rechtlich in die Länge ziehen und die Gerichte sind bereits bundesweit hoffnungslos überlastet.
Das lohnt sich nicht.
Bedank Dich auf raffinierte Weise, aber innerhalb des Rechts.
Ich muss erwähnen das ich mit Vermieter nur gemietete Garage meine, das es ein Privatgrundstück und überhaupt nicht gefährlich ist für die Kinder und es die letzten zwei Garagen so das auch keine Gefahr für die Kinder bestehen würde da die letzten beiden Garagen nicht für Autos genutzt werden
Wenn es der Vermieter nur der Garage ist und nicht Dein Wohnungsvermieter, dann lass ihn mit seiner Garage glücklich werden und such Dir woanders einen Stellplatz.
Wegen solch einem Grantlhuber würd ich mir doch nicht das Leben versauen. So macht man einfach keine Geschäfte.
Es gibt immer Mittel und Wege sich zu bedanken – ganz ohne viel Ärger oder Stress. 😈😈😈
Also der Vermieter deiner Garage untersagt es deinen Kindern, auf einem nicht an dich vermieteten Teil seines Grundstuecks zu spielen. Das darf er natuerlich.
Ach und zum Thema Abschleppwagen das geht nur auf offenem Straßenrand