Kind zur Adoption frei geben/ Babyklappe - wer darf entscheiden?

7 Antworten

Der Vater kann sich an die Betreiber der Babyklappe wenden und sich schon vorher beim Jugendamt melden.

Für eine Adoption braucht es die Zustimmung des Vaters.

Ja, wenn er nachweisen kann, dass er der leibliche Vater ist dann geht das.

Nein, die Mutter ist dann nicht von ihren Elternpflichten befreit.

Wenn das Kind zum Vater kommt ist sie zu Unterhalt verpflichtet.

Kann der Mann das verhindern oder nachträglich zurückholen.

Ja, sofern man herausfindet welches Kind es ist. Bei einen kongreten Kind ist die feststellung der Vaterschaft natürlich noch einfach. 

Und falls ja, ist die Frau dann von ihren Mutterpflichten befreit?

Nein.

Es müssen beide dieser Entscheidung zustimmen bzw. sogar gerichtlich ankündigen. Die Babyklappe ist nur im äußersten Notfall und bei anonymen Geburten einzusetzen.

Wenn eine Geburt ordentlich von statten findet, so wird das Neugeborene registriert. Wenn das Kind nicht bei Kinderärzten auftaucht und ab einem gewissen Alter nicht im Kindergarten und/ oder in der Grundschule eingeschult wird, dann meldet sich das Jugendamt. Sollte sich dann herausstellen, dass das Neugeborene nicht mehr Teil der Familie ist, dann wird strafrechtlich gefahndet.

 

blau92 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 16:47

Die beiden sind aber nicht liiert, es besteht auch nicht wirklich Kontakt und die Mutter gibt es sofort nach der Geburt weg.

piobar  27.03.2017, 16:50
@blau92

Es macht gesetzlich keinen Unterschied, da bei das Kind gezeugt haben und somit beide sofort Erziehungsberechtige sind es sei, ein Gericht erkennt die Erziehungspflich bei geistiger Unreife.

Allein das Wissen und nichts unternehmen ist ein Unterlassung Delikt und somit ebenfalls eine Straftat, dazu kommt auch die Verletzung der Garantenpflicht.

Menuett  27.03.2017, 20:25
@blau92

Wie gesagt, der Vater kann sich hier an das Jugendamt wenden.

Menuett  27.03.2017, 20:25
@piobar

Wenn die beiden nicht verheiratet sind, dann ist die Mutter alleinerziehungsberechtigt.

Wenn die Mutter die Verantwortung für das Kind nicht übernehmen möchte und das Kind in eine Babyklappe gibt hat sowohl Mutter als auch Vater eine gewissen Zeit die Möglichkeit sich anders zu entscheiden. Der Zeitraum ist festgelegt, ich weiß ihn aber nicht mehr. In den Babyklappen liegen dazu Infozettel aus. Wenn die Mutter das Kind nicht möchte, der Vater aber schon kann dieser das Sorgerecht beantragen.

Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das Recht selber zu entscheiden. Wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind haben, müssen sie sich einigen. In so einem Fall würde das in den meisten Fällen, zu einer Scheidung/Trennung führen und der Vater würde (höchstwahrscheinlich) das alleinige Sorgerecht übernehmen. Hoffe konnte helfen. LG!

Menuett  27.03.2017, 20:26

Nein, auch bei alleinigem Sorgerecht hat der Vater das Umgangsrecht und muß einer Adoption zwingend zustimmen.