Babyklappe und unterhalt?
Mal eine theoretische frage: wenn man ein Baby zur Adoption frei gibt, muss man ja unterhalt zahlen, wenn es nicht direkt adoptiert wird. Wie ist Das, wenn man sein Kind in die babyklappe bringt, um dies zu vermeiden, und aus versehen zb seinen Personalausweis mit reinlegt?
3 Antworten
Erstens werden babies zu 99,99 % sofort nach der geburt vermittelt, also entsteht keine unterhaltspflicht.
Zweitens würde eine Adoptionsfreigabe (frühestens acht wochen nach geburt) reichen, um eine unterhaltspflicht zu beenden.
Aber wegen "erstens" kommts so gut wie nie zu "zweitens"
Wenn Ihr ein Kind bekommt und es zur Adoption freigebt, musst Du keinerlei Unterhalt zahlen.
Die AWO oder KARITAS oder andere Stellen beraten gern.
Babyklappe ist so eine Sache, und warum dann noch seinen Ausweis zufällig verlieren, entweder an steht zum Kind, oder gibt es zur Adoption frei.
Man zahlt keinen Unterhalt, wenn jemand das Kind adoptiert. Die Adoptiveltern werden dann wie "echte" Eltern behandelt.
Wenn man seinen Ausweis in der Babyklappe liegen lässt wissen die halt wer der Vater/die Mutter ist und kontaktiert diese. Dann wird das Jugendamt eingeschaltet und geschaut wie es weiter geht.