KHT-Versicherung will nicht zahlen?
Ich bin im Besitz einer privaten Krankenzusatzversicherung in Form einer Krankenhaustagegeldversicherung. Ich befand mich für zehn Tage in Behandlung und zwar in der psychiatrischen Abteilung des städtischen Krankenhauses - einer sogenannten Akutstation wegen einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Die Diagnostik wurde durchgeführt, Ergotherapie, Psychotherapie und viele andere Therapiemöglichkeiten. Ich hatte eine Einweisung von meinem behandelnden Facharzt für Psychiatrie. Nach dem Aufenthalt, einem stationären Krankenhausaufenthalt habe ich der Versicherung eine Bescheinigung über den Aufenthalt zukommen lassen. In den Vertragsbedingungen steht, dass die Versicherung im Falle einer stationären Psychotherapie, einer stationären Krankenhausbehandlung und einer stationären Anschlussheilbehandlung zahlt. Zusätzlich zu der Bescheinigung habe ich der Versicherung den Entlassungsbericht zukommen lassen. Plötzlich kommt die Versicherung, dass es sich nicht um einen Krankenhausaufenthalt, sondern um eine Rehabilitation in einer Klinik handeln würde. Es war das städtische Klinikum und keine Rehaklinik. Die Versicherung versucht sich um die Zahlung zu drücken wie man sieht.
Was kann ich hiergegen unternehmen.
5 Antworten
@Soldat1991,
aus deinem Nick vermute ich, dass Du bei der Bundeswehr bist.
Könnte es sein, dass Du aus einem Auslandseinsatz zurück gekommen bist und man dir nahe gelegt hat eine psychotherapeutische Behandlung durchführen zu lassen. Diese von der Bundeswehr vorgeschlagene Behandlung ist freiwillig und die Kosten werden auch von der Bundeswehr übernommen.
Es handelt sich dann aber nicht um eine medizinisch erforderliche stationäre Behandlung und somit wäre auch kein Krankenhaustagegeld zu zahlen.
Viele Grüße,
Apolon
Ich bin nicht mehr aktiv im Dienst seit diesem Jahr. Meine Erkrankung ist nicht auf die Auslandseinsätze zurückzuführen. Eine dissoziale/antisoziale Persönlichkeitsstörung oder auch veraltet als Psychopathie/Soziopathie bezeichnet, hat ihren Ursprung in der frühkindheitlichen Entwicklung. Mein ziviler Psychiater hat mir diese Therapie verordnet.
Wichtig ist, das besonders das Thema Psyche bei Vertragsschluss richtig beantwortet worden ist. Aber darum scheint es ja in deinem Fall nicht zu gehen. Sprich mit dem Außendienstmitarbeiter der dich vor Ort betreut und erkläre ihm die Situation, der kann auf dem kleinen dienstweg meist mehr erreichen (auch kulante Lösungen) als Anwälte und Gerichte.
In den Vertragsbedingungen steht, dass die Versicherung im Falle einer stationären Psychotherapie, einer stationären Krankenhausbehandlung und einer stationären Anschlussheilbehandlung zahlt.
Auf welche Versicherungsbedingungen beziehst Du dich ?
Ich habe mir gerade mal die Versicherungsbedingungen der Signal-Iduna angeschaut und kann solch einen Hinweis nirgends finden.
Außerdem, wann wurde dieser Vertrag überhaupt abgeschlossen ?
In vielen älteren Krankenhaustagegeldtarifen waren Psychotherapien nicht mitversichert.
Gruß Apolon
... dann war es bestimmt die von der Allianz, daß ist deren Standartsatz. Setze sie auf den Topf und frage nach, welcher Gutachter zu diesem Ergebnis gekommen ist. Du benötigst diese Angaben für eine Strafanzeige gegen das Krankenhaus wegen Freiheitsberaubung, weil die etwas gemacht haben, was gar nicht vom Arzt verlangt wurde. ... uns chon kam bei meinem Nachbarn das Geld. Viel Glück.
... genau, dieser Grund, medizinisch nicht notwendig, war der Aufhänger meines Nachbarns (ohne Grund im Krankenhaus festgehalten!) und weil die Allianz den Namen nicht herausgeben wollte, wurden die beklagt auf Herausgabe und 10 Minuten vor der Verhandlung sind die eingeknickt und haben alle Kosten, auch die für Anwalt und Gericht und Zinsen bezahlt. Viel Glück.
Wenn du über Markler die Versicherung abgeschlossen, der kann gut helfen sonst Anwalt suchen und sofort Klagen.
Hatte auch Schäden die von der Continental AG abgelehnt aber der Marklert hat den Spieß gedreht erstmal und ich laufe immer noch hinterher....
Hatte auch Schäden die von der Continental AG abgelehnt aber der Markler hat den Spieß gedreht erstmal und ich laufe immer noch hinterher....
Und soll uns dies jetzt sagen, dass dir der Makler doch nicht so hilfreich zur Seite stand ?
Es handelt sich um die Signal Iduna Gruppe. Mir ist auch bekannt, dass solch ein Gutachten nur von einem Arzt oder einem medizinischen Gutachter gestellt werden kann. Die Sachbearbeiter haben die fachliche Qualifikation überhaupt nicht inne. Nachdem die Schiene mit der Rehabilitation nicht geklappt hat, kommen die wehrten Damen und Herren nun mit dem Aspekt der medizinischen Notwendigkeit. Eine medizinische Notwendigkeit liegt nicht vor, wenn eine Übermaßbehandlung durchgeführt wurde (also über das notwendige hinaus), keine Krankheit vorgelegen hat oder die Behandlung nach objektiven Maßstäben überhaupt nicht zum Behandlungserfolg führen konnte.
Bei mir wurde eine Grundversorgung durchgeführt, es liegt eine psychiatrische Erkrankung vor und die Therapie mit Ergotherapie, medikamentöser Therapie etc. hat gut angeschlagen. Mit dem Aspekt der Rehabilitation konnten die nicht um die Ecke kommen, weil die Aufenthaltsdauer dafür viel zu kurz ist, eine Rehabilitation nicht in einem städtischen Krankenhaus durchgeführt wird und diese von der Rentenversicherung getragen würde, was nicht der Fall ist. Die versuchen wirklich alles.