KFZ Zulassungskosten absetzen?

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Nein, als Privatperson kannst du weder das Auto(Mwst oder Fahrzeug selber), noch die Zulassungskosten absetzen. Einzig , wenn es weit genug weg ist die Umzugskosten, wenn du in den Ort deiner Arbeit ziehst. Auch die Reperaturkosten, Ersatzteile und Inspektionen sind nicht Absetzbar. Du bekommst vom FA eine Kilometerpauschale von 0,36€/km für die einfache Fahrt pro Tag Arbeit. Also nur hin aber nicht zurück.

Hallo,

also ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich sehe es so:

  • Das Du ein Auto brauchst um zur Arbeit zu kommen ist den Finanzamt egal. Daher ist es auch nicht relevant ob die MwSt ausgewiesen worden ist oder nicht.

  • Mit den Zulassungskosten usw. sieht es so aus: Du bekommst pro EntfernungsKM einen Betrag und damit sind alle Kosten steuerlich erledigt, egal ob Du mit Taxi, PKW oder mit dem Fahrrad den Weg zur Arbeitsstätte bewältigst.

Als angestellter Arbeitnehmer kannst du die MwSt nie anrechnen da du nicht abzugsberechtigt bist. Auch die anderen Kosten gehen zu deinen Lasten. Einzig den Weg zur Arbeit und zurück kannst du steuerlich geltend machen und die Kilometer pauschal abrechnen.

Klar kannst du diese Kosten absetzen.

Allerdings nur bei Dienstreisen. Die Zulassungskosten sind Anschaffungsnebenkosten des Kfz und im Rahmen der AfA beim Ansatz der tatsächlichen Kosten statt Pauschale absetzbar. Dienstreisen wären zum Beispiel der Einsatz an mehreren Baustellen oder Fortbildungen.

Die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind weiterhin nur mir der Entfernungspauschale i.H.v. 30ct pro Entfernungs-Kilometer zu berücksichtigen. Damit sind alle Kosten abgegolten.

Die Kosten gelten mit der Kilometerpauschale abgegolten. Die Zulassungskosten werden nicht anerkannt.