Darf die Versicherung (AXA) das?

12 Antworten

Was steht denn zu dem Unfall im Polizeibericht ? Außerdem würde mich die Schadensschilderung der Tante mal interessieren.

Ich vermute, dass die Tante eine Mitschuld erhalten hat und somit werden die Kosten %ual aufgeteilt. Und dann gibt es natürlich auch eine Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

Alternativ besteh natürlich die Möglichkeit, den anteilmäßigen Schaden vollständig zu übernehmen und dann würde die Hochstufung ausgesetzt.

Allerdings dürfte es einen Beitragszuschlag geben, weil die Tante als Fahrerin des Fahrzeugs keine Fahrberechtigung hatte.

teomanrock 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 20:10

Wir hatten Recht und haben das Geld von der Versicherung bekommen. Beitrag wurde auch nicht erhöht - Axa meinte, dass es ein Fehler war.

Apolon  01.02.2015, 01:15
@teomanrock

Deine Antwort finde ich sonderbar.

Zu der Frage, ob deine Tante als Fahrerin eingetragen war, hast Du mit nein geantwortet.

Also war deine Tante nicht berechtigt das Auto zu fahren und somit wird der Jahres-Beitrag vom Versicherer erhöht.

Viele Versicherungen geben Rabatt wenn nur eingetragene Personen den Wagen fahren... war deine Tante eingetragen ?

teomanrock 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 16:05

Nein...

Capsoni  25.11.2014, 16:06
@teomanrock

Dann sollten sich weitere Fragen erübrigen...

BenniXYZ  26.11.2014, 20:53
@Capsoni

Na so ein Käse, sie war nicht Verursacherin, sondern ist Geschädigte!!

"einfach so" die schadensfreiheitsklasse (SF) erhöhen, macht keine kfz-versicherung in einem schadensfall. da gibt es immer eine info und ggf. das angebot, den eigenen schaden ggf. zum schutz der sf-klasse selbst zu tragenden.

es sei denn, die von dir geschilderte schuldfrage ist doch nicht so eindeutig (obwohl es plausibel klingt), und deine tante hat eine mitschuld erhalten, die sich mit dem anteil der schuld eben auf die eigene versicherung auswirkt.

kläre das unbedingt mit der axa, falls die mauern, anwalt für verkehrsreicht einschalten. versicherungen geben heute nur nach, wenn eine klage droht und auch dann glauben sie an ihren eigenen "langen atem".

Deine Schadenschilderung hört sich so an, als ob der Verursacher die Schuld an dem Unfall zu 100 % trägt. In diesem Fall ändert sich euer Schadensfreiheitsabatt nicht. Liegt jedoch eine Teilschuld und ist sie auch noch so klein vor, dann mußte auch eure Versicherung zahlen und das hat dann auch Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse. Ihr müßtet dann aber einen Fragebogen zum Unfall von eurer Versicherung bekommen haben und eine Mitteilung über die Regulierung.

Wart ihr damals so vernünftig und habt die Abwicklung über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gemacht? Wenn ja fragt erstmal dort nach. Ansonsten direkt bei der Versicherung nachfragen und die dann ggf. nötigen rechtlichen Schritte einleiten. Dazu dann aber bitte direkt einen Fachanwalt mit ins Boot nehmen.

Leider wissen wir alle ,daß die Versicherungen alle ein großer Gaunerverbund sind !! wenn es um Schadensregulierung geht ,sträuben die sich mit Händen und Füßen ,aber wenn die Prämie fällig ist ,kann es denen nicht schnell genug gehen .in Deinem Fall müßte man wissen ,ob eine Fahrerklausel besteht .nach meinem Verständnis dürfen die nicht erhöhen ,da ihr nichjt Schadensverursacher ward ,übergebt das ganze einem Anwalt ,wenn ihr schlauerweise eine Rechtsschutz habt ,dieser Vorfall wird sich leider über die gesammte Nutzung eines Kfz (Versicherungspflicht) hinwegziehen ,da bei einem Wechsel der Vers. die in ihre schwarze Liste schauen und Euch immer dementsprechend hochstufen .