KFZ-Versicherung Teilkasko - "Verzicht auf "Abzug neu für alt"" - nicht für Cabrio-Verdeck

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Beim Abzug neu für alt musst Du im Falle eines Teileersatzes, Lackierung, Reifen Dir die Abnutzung anrechnen lassen. D.h.,  wenn Dein Fahrzeug z.B. neu lackiert werden muss, erstattet der Versicherer hierfür nicht den vollen Betrag, weil Du ja neuen Lac statt des alten bekommst. Die meisten Versicherer verzichten inzwischen auf diese kundenunfreundliche, ärgerliche Klausel.  Einer der gelisteten Versicherer verzichtet auf diesen Abzug nur in den ersten drei Jahren ab EZ (mit Einschränkungen: der Verzicht gilt nicht für die genannten Teile), der zweite verzichtet generell auf diesen Unfug, der dritte verzichtet darauf, außer bei zu ersetzenden Cabrio-Verdecken. Du solltest also möglichst einen wählen, der das grüne Häkchen hat und keinerlei Einschränkungen vornimmt.

Hallo, ich schließe mich den Ausführungen von suzisorglos an. Ich könnte es nicht besser erklären.

Mist - ich konnte keine Vorschau aufrufen - nun sieht die Frage ein bisschen doof aus:-(

Es geht um 3 Versicherungen 

die Erste hat den Satz: in den ersten...

die Zweite: "nur ein grünes Häkchen"

die Dritte: ja, außer....

Sorry