KFZ Versicherung mit schutzbrief müssen die autoöffnung übernehmen?
ich war mit den Kindern im Urlaub, dabei hat sich ein Kind im Auto umgezogen (7Jahre) und schwupss hat Sie die Tür zugemacht und der Schlüssel lag im Auto, also musste ich den ADAC rufen, die mir natürlich eine RG stellten. Muss meine KFZ Versicherung mit Schutzbrief das Übernehmen? Die sagten nein weil es Selbstverschulden war. Stimmt das?
7 Antworten
Es gibt durchaus Schutzbriefpolicen in Kombination mit Kfz-Versicherungen, die in solchen Fällen einen eigenen Dienstleister das Auto öffnen lassen, weil dies schlicht mitversichert ist. Wenn Du aber, womöglich ohne selbst ADAC-Mitglied zu sein, den Gelben Engel zum Öffnen des Autos kommen lässt, lehnen auch diese regelmäßig die Kostenübernahme des externen Dienstleisters ab.
Was anderes: Beruft sich Deine Gesellschaft dann auch auf Eigenverschulden, wenn Du einen "Platten" hast aber ein modernes Auto ohne Ersatzrad fährst? ;-)
Mein Tipp: Schildere Deinen Sachverhalt nochmal telefonisch bei der Schutzbriefabteilung Deiner Versicherung und lasse Dir die Ablehnung genau begründen. Frage auch nach der Deckung bei alternativen Szenarien und überlege Dir dann, ob Du dort weiterhin versichert sein möchtest. Und rufe in Zukunft im Schadenfall direkt die Schutzbriefabteilung Deines Versicherers an, wenn Du nicht ADAC-Mitglied bist.
Das Beispiel mit dem "Platten" war eigentlich als Witz gemeint... Aber der Schutzbriefmitarbeiter hat sich damit wohl von Dir aus dem eingefahrenen Konzept des Wie-blocke-ich-einen-nachfragenden-Kunden-ab bringen lassen - zurecht wie ich finde. Gratuliere!
Herzlichen Dank für den Stern!
Selbstverschulden eine 7-Jährigen Kindes ist schwer zu konstruieren. Das wird wohl begründet, dass du selbst dem Kind den Schlüssel in die Hand gegeben hast. Wenn du eine KFZ-Rechtsschutzversicherung hast, kannst du es ja einklagen. Sonst las die Finger davon.
Muss meine KFZ Versicherung mit Schutzbrief das Übernehmen?
Das komt auf Deinen abgeschlossenen Vertrag drauf an, es gibt tausend unterschiedliche Verträge, woher soll hier jemand Deine abgeschlossenen Leistungen kennen ?
Die sagten nein weil es Selbstverschulden war. Stimmt das?
Wenn Selbstverschulden nicht Bestandteil des Vertrages ist, klar.
Zudem ist ein 7 jähriges Kind welches sich im Auto umziehen kann, auch in der Lage die Tür von innen aufzumachen, wozu musste der ADAC denn kommen ?
Ja, das ist ein allgemeines Poblem. Ist man selber Schuld zahlt sie nicht und ist ein anderer schuld dann wälzt sie alles auf dessen Versicherung ab. Und die zahlt dann vielleicht auch nicht.
SCHLIMM !!
So dumm wie es auch ist aber dafür zahlt keine Versicherung und der Schutzbrief hilft da auch nicht weiter da es nun einmal deine eigene Schuld ist.Die Kosten für die Notöffnung musst du selber tragen.
Ein Tipp für die Zukunft.Egal ob Urlaub oder andere Fernfahrten,immer den Reserveschlüssel dabei haben.
wobei man den reserveschlüssel dann mit sicherheit auch im auto hätte.;O)
In deinem konkreten Fall hätte es dich ganz sicher gerettet denn das Kind hätte sicher nicht Autoschlüssel und Reserveschlüssel gleichzeitig genommen.
perfekt..danke. ich bin dazu noch versichert für Türen öffnen zu lassen...aber dank dem bsp. mit dem Ersatzrad sagte er zumindest am Telefon...erst wieder Eigenverschulden...dann nannte ich das Bsp. und wozu ich Versichert bin. etc. und schwupss....naja noch ist das Geld nicht auf meinem Konto aber er hat Telefonisch sein ok gegeben. Danke auf die d... Bsp. kommt man selber nie.;O)